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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 418/2021 vom 27.07.2021
Immobilienwertermittlungsverordnung bekannt gemacht
Die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV) ist am 19. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2805) bekanntgemacht worden. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Die bisherige Immobilienwertermittlungsverordnung von 2010 und verschiedene Richtlinien (Bodenrichtwertrichtlinie, Sachwertrichtlinie, Vergleichswertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie, Wertermittlungsrichtlinien) werden durch diese vollständig überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung abgelöst.
Das entsprechende Bundesgesetzblatt Nr. 44 können Sie auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes (www.bundesgesetzblatt.de) einsehen bzw. zum privaten Gebrauch herunterladen (kostenloser Bürgerzugang).
Az.: 20.1.1.5-002/001 mag