Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 391/2024 vom 04.06.2024

In NRW lebten 2023 rund 1,8 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern

Im Jahr 2023 lebten rund 1,8 Millionen Familien mit Kindern unter 18 Jahren in NRW. Dies entspricht einer Steigerung von 55 000 Familien bzw. 3,1 Prozent im Vergleich zum Jahr 2013. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des „Internationalen Tages der Familie” auf Basis von Erstergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, lebten in diesen Familien insgesamt 3,1 Millionen minderjährige Kinder.

Die nach wie vor dominierende Familienform ist die Ehepaarfamilie: 2023 lebten in 1,3 Millionen nordrhein-westfälischen Familien (71,1 Prozent) verheiratete Paare mit minderjährigen Kindern. 174 000 Familien (9,5 Prozent) bestanden aus unverheirateten Paaren mit Kindern unter 18 Jahren. Die 355 000 Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern machten mit 19,4 Prozent knapp ein Fünftel der Familien mit Minderjährigen aus.

In insgesamt 43,2 Prozent dieser nordrhein-westfälischen Familien lebten 2023 zwei Kinder unter 18 Jahren, in 37,1 Prozent der Familien wohnte ein minderjähriges Kind und in fast jeder fünften Familie lebten drei oder mehr Minderjährige (19,7 Prozent).

In der Unterscheidung nach Familienformen zeigen sich bezüglich der Kinderzahl deutliche Unterschiede. In Ehepaarfamilien sind die Anteile der Familien mit 2 oder 3 und mehr minderjährigen Kindern höher als in Familien unverheirateter Paare oder Alleinerziehender. In Familien nicht verheirateter Paare lebt mehrheitlich (53,7 Prozent) ein minderjähriges Kind, bei Alleinerziehenden-Familien ist es mit 49,7 Prozent knapp die Hälfte.

Unter Familien werden hier alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit minderjährigen Kindern im Haushalt verstanden.

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik.

(Quelle: IT.NRW)

Az.: 35.1.0.002/002

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