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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 272/2020 vom 02.04.2020
Start des zentralen Eingangsportals für elektronische Rechnungen
Die aktuelle Situation rund um die Corona-Pandemie stellt die öffentliche Verwaltung und ihre IT-Dienstleister vor neue und unvorhersehbare Herausforderungen. Das führt dazu, dass es zu Verzögerungen bei wichtigen Projekten – wie auch die Inbetriebnahme des zentralen Eingangsportals für die Entgegennahme elektronischer Rechnungen in NRW kommt.
Um die europarechtliche Frist (18.04.2020) einzuhalten zu können, hat der CIO des Landes gemeinsam mit der d-NRW AöR an einer Übergangslösung gearbeitet, die den Betrieb des Portals außerhalb der IT-Infrastruktur des Landes durch die d-NRW AöR (und Subunternehmer) vorsieht. Nach erfolgreicher Klärung der dafür notwendigen Rahmenbedingungen ist die entsprechende Beauftragung beschlossen und eingeleitet.
Ziel ist es, das E-Rechnungs-Portal funktionsgleich zu den bisherigen Planungen zum 18.04.2020 zur Verfügung zu stellen. Eine Inbetriebnahme - wie in der landesrechtlichen Verordnung vorgesehen - zum 01.04.2020 ist allerdings nicht möglich.
Die Vorbereitung der Inbetriebnahme des E-Rechnungsportals bei IT.NRW wird parallel weiter betrieben.
Az.: 17.0.5.13-002/001