Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 353/2012 vom 20.06.2012

Infopapier zu so genannten Tabuzonen in der Windenergieplanung

Im Zusammenhang mit der Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen erlangen die naturschutzrechtlich geschützten Schutzgebiete eine erhebliche Bedeutung. Solche Schutzgebiete, die sich teils unmittelbar, teils mittelbar aus fachgesetzlichen Bestimmungen ergeben, können als „harte Tabuzonen“ zu behandeln sein  mit der Folge, dass sie für Standortausweisungen für Windenergieanlagen nicht in Betracht kommen.

In dem neuen Hintergrundpapier „Ausweisung von Flächen für die Windenergie — Behandlung der harten Tabuzonen in Schutzgebieten“ der Repowering-Infobörse legt der Verfasser Prof. Dr. Wilhelm Söfker die rechtlichen Gründe, die für die harten Tabuzonen ausschlaggebend sind, dar. Das Hintergrundpapier kann von der Internetseite der  Repowering Infobörse unter www.repowering-kommunal.de/downloads/ heruntergeladen werden.

Az.: II 620-50

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