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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 256/2020 vom 01.04.2020
Mehrsprachige Informationen zum Kontaktverbot
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Geschäftsstelle diverse Übersetzungen zum Kontaktverbot übermittelt. Diese sind für Mitgliedskommunen im Portal Integration des Städte- und Gemeindebundes abrufbar. Dort finden sich auch weitere mehrsprachige Informationsangebote zum Umgang mit dem Coronavirus.
Az.: 16.1.4.2-009