Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 180/2015 vom 03.03.2015

Information zum Verhalten in besonderen Gefahrenlagen

Wie die Bürgerinnen und Bürger sich selbst und anderen in besonderen Gefahrenlagen helfen können, darüber informiert nun ein Informationsblatt des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Das Faltblatt „Verhalten in besonderen Gefahrenlagen“ des BBK ist für den Umgang mit Gefahren bei unerwartetem Eintritt eines Ereignisses konzipiert. Es enthält praktische Hinweise im Rahmen einer normalen Notfallvorsorge.

Das Faltblatt „Verhalten in besonderen Gefahrenlagen“ des BBK gibt ganz konkrete Antworten unter anderem auf die Fragen: Wie verhalte ich mich bei einem Brand, einer plötzlichen (Gebäude-)Explosion oder nach einem Einsturz? Wie gehe ich mit Verschütteten um? Was muss ich nach der Freisetzung von chemischen oder biologischen Stoffen im Unterschied zu radio-logischen beachten?

Zu den Verhaltensempfehlungen gehören auch Tipps zur Versorgung Verletzter sowie all-gemeine Verhaltenshinweise und Notrufnummern. Das Faltblatt „Verhalten in besonderen Gefahrenlagen“ ist in der Publikationsreihe „Vorsorge und Selbsthilfe“ des BBK erschienen und steht unter www.bbk.bund.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. (Quelle: DStGB Aktuell vom 25.02.2015)

Az.: I 130-00-1

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