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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 252/2020 vom 08.04.2020
Informationen der Bundesregierung zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft
Ein digitaler Kalender auf der künftigen Website der EU-Ratspräsidentschaft soll der zentrale Ort für Informationen zu Veranstaltungen im Rahmen der Ratspräsidentschaft sein. Hierbei können auch Leuchtturmprojekte aus dem gesamten Bundesgebiet berücksichtigt werden, d.h. Veranstaltungen, die einen entsprechenden europapolitischen und überregionalen Charakter haben. Die grundlegenden Voraussetzungen für die Aufnahme von Veranstaltungen in den digitalen Kalender der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 finden Sie unter dem Link Kriterienkatalog . Zudem werden Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Veranstaltungsorganisation gestellt (siehe Kriterienkatalog)
Bei Interesse an der Aufnahme von Veranstaltungen wenden Sie sich bitte bis zum 15. April an Frau Dr. Jahel Mielke (as-kom-eu2020-1@diplo.de) im Auswärtigen Amt.
Das Auswärtige Amt teilte auf Nachfrage mit, dass eine spätere Frist aktuell leider nicht möglich sei. Die Bundesregierung entscheidet, welche Veranstaltungen in den Kalender aufgenommen werden.
Falls Sie Veranstaltungen planen, die zwar im Rahmen der Ratspräsidentschaft stattfinden sollen, aber einen regionalen Charakter haben und daher keine Berücksichtigung im zentralen digitalen Kalender finden können, können diese Veranstaltungen bei ihrer Bewerbung nach Freigabe durch das Bundespresseamt (BPA) das künftige Logo der deutschen EU Ratspräsidentschaft führen. Als Ansprechpartnerin hierfür wurde seitens der Bundesregierung Frau Sina Zimmermann benannt: sina.zimmermann@bpa.bund.de.
Nachfragen zu diesen Angeboten der Bundesregierung richten Sie bitte direkt dorthin.
Az.: 10.0.2-001