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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 130/2023 vom 16.02.2023
Informationen der KfW zum BEG-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – Kommunen“
Auf der Website der KfW sind nun nähere Informationen zum BEG-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau - Kommunen“ (KfW 498, 499), über das wir mit Schnellbrief Nr. 28/2023 vom 30.01.2023 informiert haben, verfügbar.
Gefördert werden
- Neubau und Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
- Diese müssen mindestens den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten haben sowie die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllen und dürfen nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
- Für eine höhere Förderung muss für das betreffende Gebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegen, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) oder des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PREMIUM (QNG-PREMIUM) bestätigt.
Kommunen als Antragstellende erhalten einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss. Anträge für die KfW-Förderung können ab dem 01.03.2023 bei der KfW gestellt werden. Aus technischen Gründen werden Zusagen frühestens ab dem 01.06.2023 erstellt. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Der Beginn des Vorhabens vor Zusage des bei der KfW eingegangenen Antrags ist zulässig, erfolgt aber auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
Darüber hinaus bietet die KfW begleitende Online-Seminare zu dem neuen Programm sowie weiteren kommunalen Infrastrukturvorhaben an.
Az.: 20.2.6-004/001 ste