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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 280/2018 vom 17.05.2018
Informationen für Meldepflichtige nach EU-Datenschutzgrundverordnung
Das Ministerium des Inneren hat mit Schreiben vom 11.05.2018 die Kommunen darauf hingewiesen, dass die Arbeitsgemeinschaft Bundesmeldegesetz (AG BMG) ein Dokument "Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen" (Stand: 26.03.18) entwickelt und zwischen Bund und Ländern abgestimmt hat.
Für Nordrhein-Westfalen wurden die Kontaktdaten der Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) eingepflegt. Die Meldebehörden können dieses Dokument weiter ergänzen (siehe gelbe Markierung) und in Erfüllung ihrer Informationspflicht gegenüber den meldepflichtigen Personen auf ihrer Homepage veröffentlichen.
Durch gut sichtbaren Aushang in der Meldebehörde, verbunden mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des Erhalts eines gedruckten Exemplars, sollten die Inhalte des Informationsschreibens bekannt gegeben werden. Grund hierfür ist, dass die Informationen an die Betroffenen zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten zu geben sind.
Das Dokument ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinfo und Service/ Recht, Personal, Organisation/ Datenschutz/ EU-Datenschutzgrundverordnung abrufbar.
Az.: 17.1.7-001/001