Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 625/2014 vom 02.10.2014

Informationen und Materialien zur vertraulichen Geburt

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat darauf hingewiesen, dass die Regelung zur vertraulichen Geburt es Schwangeren — die aufgrund einer besonderen Notlage ihre Schwangerschaft nicht preisgeben möchten — ermögliche, ihr Kind anonym und medizinisch sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Während der Schwangerschaft und danach würden die Frauen von den bundesweit rund 1.600 Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet.

Das neue Gesetz baue auf die Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen, insbesondere der Schwangerschaftsberatungsstellen, Jugendämter, Adoptionsvermittlungsstellen, Familiengerichte, Standesämter, sowie der in der Geburtshilfe tätigen Einrichtungen und Hebammen.

Das Bundesministerium stellt zielgruppenspezifisch und praxisorientiert Informationsmaterialien zur Verfügung, die sich sowohl an Schwangere als auch an wichtige Multiplikatoren richten. Nähere Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=209508.html .

Az.: III/2 827

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