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StGB NRW-Mitteilung 351/2019 vom 22.08.2019
Informationen zum landesweiten Warntag am 05.09.2019
Das Innenministerium hat ergänzende Informationen zum diesjährigen landesweiten Warntag am 5. September 2019 gegeben.
Es sollen zugleich mit den Sirenen alle weiteren Warnmittel erprobt werden. Das IM bittet daher, die örtlichen Warnkonzepte insgesamt zu erproben (wie zum Beispiel Lautsprecherdurchsagen mit Warnfahrzeugen).
Zu den Sirenensignalen wird auf Nummer 3.1.2 des Runderlasses des IM über die Warnung und Information der Bevölkerung im Brand- und Katastrophenschutz (veröffentlicht im Ministerialblatt NRW. 2018 S. 351) hingewiesen. Da ergänzend zum Warnerlass vielfach eine landesweite Vorgabe des zeitlichen Abstands zwischen den Sirenentönen gewünscht wurde, wird empfohlen, die Signaltöne künftig möglichst in einem Abstand von 5 Minuten auszulösen. Hinsichtlich des Warntextes und der Warnstufe wird auf die Ausführungen zum Szenario 6 (Probealarm) der Anlage 2 zu Nummer 7 des o.a. Runderlasses hingewiesen.
Auch wird wieder zentral durch das Ministerium des Innern landesweit eine Probewarnmeldung mit der Warn-App NINA versandt. Auslastungsprobleme der Warn-App, die sich im letzten Jahr gezeigt hatten, wurden inzwischen vom Bund als Betreiber der Warn-App behoben und es wurde ein Last-Test durchgeführt. Soweit örtlich eine Vorinformation über NINA gesteuert werden soll, ist dies möglich, sofern der Zeitpunkt der landesweiten Probewarnmeldung (10:00 Uhr) nicht tangiert wird. Schwerpunkt des diesjährigen landesweiten Warntages ist das Thema „Zusammen warnen“. In einem neuen Flyer werden Aufgaben und Funktionen einer einheitlichen Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst sowie die Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und des Westdeutschen Rundfunks (WDR) als Warnpartner dargestellt. Die Auslieferung der Flyer 2019 ist inzwischen erfolgt. Er ist auch auf der Internetseite www.warnung.nrw abrufbar.
Die Plakatdruckvorlagen in DIN A 0, DIN A 2 und DIN A 3 sowie der Flyer zum ersten Warntag 2018 bleiben ohne den Datumsbutton dauerhaft auf der Internetseite des IM erhalten. Dieser Flyer steht außerdem in den Sprachen Englisch, Französisch, Niederländisch, Türkisch, Russisch und Arabisch zur Verfügung. Eine Druckversion dieses Flyers, in den Sie örtliche Hinweise (z.B. kommunale Logos, Stadtwappen, Angaben zu lokalen Radiosendern, Bürgertelefon) aufnehmen können, ist ebenfalls dort eingestellt, so können Sie den Flyer auf Ihren Plattformen mit einem regionalen Bezug dauerhaft zur Information der Bevölkerung verwenden.
Im Vorfeld des landesweiten Warntages 2019 werden die Menschen erneut im Wege einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit über den Aktionstag informiert.
Für 2020 ist ein bundesweiter Warntag am 10. September geplant. Hierzu erhalten Sie frühzeitig weitergehende Informationen.
Az.: 15.2.12-005/001