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StGB NRW-Mitteilung 401/2007 vom 13.06.2007
Informationsfreiheitsbeauftragte fordern IFG-Reformen
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten hat am 11.06.2007 eine Resolution verabschiedet (www.datenschutzzentrum.de/informationsfreiheit/20070611-ifk.htm), die die Gesetzgeber auffordert, den Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen bei der Offenlegung behördlicher Daten nach den Informationsfreiheitsgesetzen klarer zu definieren. Nach Auffassung der Teilnehmer sollte in die Gesetzesbegründungen aufgenommen werden, dass Verträge, die mit der öffentlichen Hand geschlossen werden, nicht grundsätzlich geheimhaltungsbedürftig seien. Wer mit dem Staat Geschäftsbeziehungen eingeht, müsse sich darüber im Klaren sein, dass staatliches Handeln besonderen Kontrollrechten unterliegt und damit nicht alle Vertragsinhalte geheim bleiben könnten.
Nach dem Beispiel des Gentechnik- und Chemikalienrechts sollte laut der Resolution in Form eines Kataloges klargestellt werden, welche Unternehmensinformationen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen. Kennzeichnungs- und Darlegungspflichten des Unternehmens könnten die Prüfung des Geheimhaltungsinteresses erleichtern.
Az.: I/2 038-02-14