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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 452/1999 vom 20.07.1999
Informationsstelle für Vergabeausschlüsse zur Korruptionsprävention
Gemäß Ziffer 3.1.1 des gemeinsamen Runderlasses, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien, vom 12.04.1999 – Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung – (vgl. Mitteilungsnotiz vom 20.05.1999, Nr. 308) wurde beim Finanzminister des Landes NRW eine Informationsstelle für Vergabeausschlüsse eingerichtet. Der Finanzminister hat nunmehr die Ressorts mit Schreiben vom 01.06.1999 über die konkrete Ausgestaltung des Meldeverfahrens einschließlich der zugehörigen Vordrucke informiert.
Die Anschrift der Vergabestelle lautet:
Informationsstelle für Vergabeausschlüsse
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Telefon: 0211/4972-2471
Telefax: 0211/4972-1231
Der Ausschluß eines Unternehmens vom Vergabeverfahren aufgrund Nr. 3.1.2 des gemeinsamen Runderlasses ist der Informationsstelle von der jeweiligen Vergabestelle unter Verwendung des Vordrucks 1 mitzuteilen, Meldungen von Verfehlungen nach Nr. 3.3 Abs. 4 des gemeinsamen Runderlasses erfolgen unter Verwendung des Vordrucks 3.
Anfragen von den mit der Durchführung von Vergabeverfahren befaßten Dienststellen sind für das konkrete Vergabeverfahren unmittelbar an die Informationsstelle zu richten. Aus Datenschutzgründen soll dies schriftlich (auch per Telefax) unter Verwendung des Vordrucks 4 erfolgen.
Die o.g. Vordrucke werden in Kürze im Intranet des Landes zur Verfügung gestellt. Sie können auch über e-mail bei der Informationsstelle unter obiger Anschrift angefordert werden.
Az.: I/2 101-01-3