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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 489/2012 vom 17.09.2012
Informationstage zum Netzentwicklungsplan Strom
Die Bundesnetzagentur stellt an insgesamt sechs Informationstagen den überarbeiteten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2012 und den dazugehörigen Entwurf des Umweltberichts 2012 der interessierten Öffentlichkeit vor. Die Veranstaltungen bieten Gelegenheit, sich an der derzeit laufenden Konsultation des Zweiten Entwurfs Netzentwicklungsplan und des Umweltberichts der Bundesnetzagentur aktiv zu beteiligen und sich Informationen über die angewandten Verfahrensschritte und deren Ergebnisse einzuholen.
Konsultation des zweiten Entwurfs des Netzentwicklungsplans 2012:
Nachdem die Übertragungsnetzbetreiber den Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) mit der Öffentlichkeit konsultiert, überarbeitet und am 15. August 2012 an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben haben, befasst sich diese nun mit der zweiten Entwurfsfassung des NEP. In dem der BNetzA vorliegenden Entwurf des NEP wurden die Ergebnisse des ersten öffentlichen Konsultationsverfahrens (vgl. dazu Mitteilungsnotiz vom 17.09.2012) durch die Übertragungsnetzbetreiber eingearbeitet und der NEP entsprechend abgeändert. So wurde in der Darstellung des künftigen Netzausbaus unter anderem die Startnetztopologie verändert und auf die aus Sicht des DStGB wesentlichen Aspekte der Verteilnetzebene und den Einsatz von Erdkabeln als Alternative zum Freileitungsbau intensiver eingegangen.
Die BNetzA hat den NEP einer weiteren Prüfung unterworfen und eine strategische Umweltprüfung durchgeführt. Dem Entwurf des NEP beigefügt hat sie zum einen ein Begleitdokument, das den aktuellen Stand der Prüfung zusammenfasst und zum anderen einen Umweltbericht. In dem Umweltbericht wurden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Projekte des gesamten Bundesbedarfsplan-Entwurfs auf Basis der Angaben des NEP-Entwurfs ermittelt. Die BNetzA weist jedoch darauf hin, dass der genaue Verlauf der Leitungen noch nicht feststehe. Ob und in welchem Umfang alle diese Ausbaumaßnahmen aus Sicht der BNetzA tatsächlich als energiewirtschaftlich notwendig eingestuft werden könne, stehe derzeit daher noch nicht fest.
Netzentwicklungsplan und Umweltbericht wurden nunmehr von der BNetzA zu einer weiteren zweiten öffentlichen Konsultation gestellt, die vom 6. September 2012 bis zum 2. November 2012 läuft. Die Stellungnahmen können entweder per Post oder per E-Mail an die BNetzA versandt werden.
Die Konsultationsdokumente werden auch auf der Internetseite www.netzausbau.de öffentlich bekannt gemacht sowie vom 6. September 2012 bis zum 17. Oktober 2012 am Sitz der BNetzA in Bonn ausgelegt. Im Anschluss an die Konsultation und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird die BNetzA den Netzentwicklungsplan gemeinsam mit dem Umweltbericht fertigstellen und der Bundesregierung als Entwurf für einen Bundesbedarfsplan vorlegen.
Informationsveranstaltungen der Bundesnetzagentur:
Die BNetzA bietet im Rahmen des Konsultationsverfahrens sechs Informationstage an, an denen sie den Entwurf des Netzentwicklungsplans und den des Umweltberichts der interessierten Öffentlichkeit vorstellen wird. Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 9:30 Uhr und enden gegen 17:30 Uhr.
Veranstaltungsorte sind folgende:
20.09.2012 Bonn
LVR-LandesMuseum Bonn, Colmantstraße 14-16, 53115 Bonn
26.09.2012 Nürnberg
IHK Nürnberg für Mittelfranken, Eingang Winklerstraße 22, 90403 Nürnberg
02.10.2012 Hamburg
Haus der Patriotischen Gesellschaft, Trostbrücke 6, 20457 Hamburg
05.10.2012 Erfurt
Comcenter Brühl im Gebäude der LEG Thüringen, Mainzerhofstraße 10, 99084 Erfurt
09.10.2012 Hannover
Altes Rathaus Hannover, Eingang Köbelingerstraße 2, 30159 Hannover
Weitere Informationen über die Veranstaltungen finden Sie unter www.netzausbau.de/cln_1911/DE/Mitreden/Termine/infotage_2012/infotage_node.html.Der Flyer zur Veranstaltung ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Intranetangebot des StGB NRW unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaft/Netzentwicklungsplan abrufbar.
Az.: II/3 811-00/9