Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 832/1999 vom 05.12.1999

Informationstechnik öffentlicher Einrichtungen

Die Stadt Harsewinkel plant in den nächsten Jahren einheitliche, multimediafähige Netzwerke der Informationstechnik für die Verwaltung. Dabei soll die reine Telefonie nicht mehr als Einzellösung gesehen werden, sondern als ein in die Multimediaverfahren integrierter Dienst. Angedacht ist, in allen öffentlichen Gebäuden ein IP-Netzwerk zu installieren und dieses für die Dienste Mailing, Fax, Video und Sprachübertragung vorzubereiten. Der Datentransport zwischen den Netzen soll über Standleitungen eines Festnetzanbieters oder über Router erfolgen.

In diesem Zusammenhang bittet die Stadt Harsewinkel um Erfahrungsaustausch zu folgenden Fragen:

1. Welche Erfahrungswerte gibt es zur Nutzung von Standleitungen (oder Funknetzen) eines Festnetzbetreibers (Kosten, Datensicherheit)?

2. Welche Erfahrungswerte liegen zur Sicherheit von Ratsinformationen per Internet/E-Mailing vor?

Rückmeldungen werden erbeten an die Stadt Harsewinkel, z.H. Herrn Tischler, Postfach 15 64, 33419 Harsewinkel, Telefon: 05247/935165, E-Mail: Reimund.Tischler@gt-net.de.

Az.: IV/2 038-00-0

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