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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 746/2024 vom 13.11.2024
Infrastrukturelle Poolmodelle („Systemische Schulassistenz“) in der Praxis umsetzen
In Nordrhein-Westfalen sind die Zahlen und die Kosten im Bereich der 1:1 Schulassistenz seit Jahren steigend. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist es sinnvoll, für die betroffenen Schülerinnen und Schüler alternative Lösungen zu diskutieren.
Erste Kommunen haben sich auf den Weg gemacht, infrastrukturelle Maßnahmen zu implementieren, d. h. fallunabhängig Schulassistenzen im Unterricht einzusetzen, um schulische Inklusion qualitativ hochwertig umzusetzen und um den steigenden Fallzahlen zu begegnen. Erste Evaluationsergebnisse deuten auf eine breite Akzeptanz und Wirksamkeit der Maßnahme hin.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat aktuell eine Förderlinie zum Transfer in der inklusiven Bildung ausgeschrieben, in der wissenschaftliche Projekte gefördert werden, die untersuchen, wie vielversprechende /evaluierte Konzepte transferiert bzw. in die Breite getragen werden können.
Vertr. Prof. Dr. Janka Goldan, Universität zu Köln, die ebenfalls Teil des Evaluationsteams zur Inklusionspauschale in NRW war, möchte im Rahmen eines Forschungsvorhabens (Bewilligung im Rahmen der Förderlinie des BMBF vorausgesetzt) infrastrukturelle Maßnahmen („Systemische Schulassistenz“) in die Breite tragen. Im Rahmen des Vorhabens sollen Kommunen auf diese Maßnahme aufmerksam gemacht werden, durch u. a. Durchführung von Netzwerktagungen sowie durch die Begleitung einzelner Kommunen bei der Umsetzung und Einführung bzw. Ausweitung eines solchen Modellprojekts vor Ort einschließlich einer Prozessevaluation.
Bei Interesse an der Teilnahme der Wissenschafts-Praxis-Kooperation können sich Kommunen bei Frau Vertr.-Prof. Dr. Janka Goldan (j.goldan@uni-koeln.de) melden.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung noch keine Garantie darstellt, dass das Vorhaben gefördert wird.
Az.: 35.0.1-005/001