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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 508/1997 vom 05.10.1997
Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW
Nach dem Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW hat nun auch das Innenministerium mit Schreiben vom 09.09.1997 (Az.: III B 3 - 6/015-513/97) noch einmal ausdrücklich bestätigt, daß die Gemeinden im Rahmen des Förderverfahrens nicht für die Erteilung von ablehnenden Bescheiden zuständig sind. Die dafür zuständige Behörde ist auch nach Auffassung des Innenministeriums die jeweilige Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde. Die Unsicherheiten, die durch die "Arbeitserleichterungsinitiative" der Bezirksregierung Arnsberg (Verfügung vom 22. Juli 1997 - 54.2.7.30.8 -) ausgelöst worden waren, dürften damit ausgeräumt sein.
Az.: IV/1 24-20/24-40 de/sb