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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 619/2019 vom 25.11.2019
Initiative zur Verlängerung von § 13b BauGB
Obwohl sich die von der Bundesregierung eingerichtete Baulandkommission, in der auch der DStGB auf Bundesebene für die kreisangehörigen Kommunen mitgewirkt hat, in ihren Empfehlungen für eine Verlängerung des § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ausgesprochen hat und auch der Koalitionsausschuss am 18. August 2019 ausdrücklich eine Verlängerung der Ende des Jahres 2019 auslaufenden Regelung auf den 31. Dezember 2022 vereinbart hatte, sehen die bisher bekannt gewordenen Überlegungen zur Novelle des Städtebaurechts (Baulandmobilisierungsgesetz) eine Verlängerung von § 13b BauGB nicht vor.
Der DStGB hat sich auf Anregung des StGB NRW vor diesem Hintergrund mit einer nochmaligen Initiative sowohl an Bundesinnenminister Horst Seehofer als auch an Bundesumweltministerin Svenja Schulze gewandt und ausdrücklich eine Verlängerung der Anwendungsfrist in § 13b BauGB über den 31. Dezember 2019 hinaus gefordert. Auch die in Nordrhein-Westfalen zuständige Ministerin Ina Scharrenbach aus dem MHKBG hat mitgeteilt, dass NRW im Sinne dieser Forderung eine Bundesratsinitiative durchführen werde.
Az.: 20.1.1.1-005/001