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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 844/2003 vom 19.11.2003
Initiativen gegen Rating von Kommunen
Im Zuge der Neufassung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (sog. Basel II) und EU-Richtlinien zur Kapitalhinterlegung im Kreditgewerbe droht den Kommunen ein Rating, d.h. ein Überprüfen der Bonität und damit womöglich eine Verschlechterung der Zinskonditionen. Die kommunalen Spitzenverbände setzen sich seit Beginn der Verhandlungen dafür ein, den kommunalen Gebietskörperschaften einen dauerhaften Partial Use einzuräumen, d.h. das Risiko weiterhin mit Null zu gewichten. Im Zuge dieser Bemühungen haben wir uns auch an den Innenminister des Landes NRW gewandt und um Unterstützung dieses Anliegens geworben.
Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Geschäftsstelle am 07.11.2003 daraufhin wie folgt geantwortet:
"Sehr geehrter Herr Dr. Schneider,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben. Sie baten mich darin um die Unterstützung Ihres Anliegens, im Zuge der anstehenden Verhandlungen zu Basel II und auf EU-Ebene die Einräumung eines dauerhaften Partial Use für den Bereich der öffentlichen Gebietskörperschaften sowie das Interbankengeschäft zu erreichen.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz hat zwischenzeitlich im Namen aller Innenminister und -senatoren der Länder ein Schreiben an den Bundesminister der Finanzen gerichtet, in dem Ihre Forderung nach der Zulassung eines dauerhaften Partial Use eindringlich vorgetragen und unterstützt wird. Eine Verteuerung des Kommunalkredits durch die Neufassung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung sollte auf jeden Fall vermieden werden. Hierfür werde ich mich auch zukünftig einsetzen."
Das Schreiben der Innenministerkonferenz an den Bundesminister der Finanzen lautet wie folgt:
"Sehr geehrter Herr Kollege,
der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz wie auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände haben Ihnen gegenüber ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass nach dem derzeitigen Verhandlungsstand zum Konsultationspapier des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II) die bisherige Null-Risiko-Gewichtung für Kredite an Kommunen nicht gesichert ist und von daher eine Verteuerung des Kommunalkredits droht.
Eine solche Entwicklung wäre nach Auffassung der IMK angesichts der unveränderten Risikofreiheit von Kommunalkreditvergaben weder begründet noch im Hinblick auf die hohe Belastung der kommunalen Haushalte mit Schuldendienstleistungen vertretbar. Um dieser drohenden Verschlechterung der Kreditkosten zu begegnen, bitten Sie die Innenminister und -senatoren der Länder nachdrücklich, sich persönlich dafür einzusetzen, dass als Folge von Basel II keine strukturelle Verteuerung der Finanzierungskosten eintritt.
Hierzu ist es erforderlich, dass ein so genannter "dauerhafter Partial Use" für Staatskredite zugelassen wird und in das Baseler Konsultationspapier Eingang findet. Damit kann die Übernahme der Null-Risiko-Gewichtung aus dem Standardansatz auch für den so genannten IRB-Ansatz ohne ein bankinternes Rating der Kommunen erfolgen. Für Ihre Unterstützung darf ich mich im Namen aller Innenminister und -senatoren der Länder bedanken."
Az.: IV/1 912-07