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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 740/1999 vom 20.10.1999
Initiativprogramm "Ökologische Wasserwirtschaft"
In den Mitteilungen des NWStGB 1999 Nr. 658, S. 317 ff., hatte die Geschäftsstelle ihre Stellungnahme zur Fortschreibung des Programms "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW" bis zum 31.12.2004 abgedruckt. Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen das Programm "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen" auf den Weg gebracht. Das Umweltministerium hat hierzu einen Wasserrundbrief 4 herausgegeben, der allen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zugeleitet worden ist. In diesem Wasserrundbrief 4 sind die "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW" abgedruckt. Neben den allgemein geltenden Bestimmungen für alle Förderbereiche (Teil 1) sind auch die einzelnen Förderbereiche textlich wiedergegeben. Zu den Förderbereichen gehören:
Förderbereich 1.1:
Innovativer produktionsintegrierter Umweltschutz
Förderbereich 1.2:
Erprobter produktionsintegrierter Umweltschutz
Förderbereich 2:
Energiesparmaßnahmen öffentlicher Kläranlagen
Förderbereich 3:
Ertüchtigung von öffentlichen Kläranlagen
Förderbereich 4:
Kostengünstige abwassertechnische Erschließung
Förderbereich 5:
Kanalsanierung
Förderbereich 6:
Entsiegelung, Versickerung, Dachbegründung und Regenwassernutzungsanlagen
Förderbereich 7:
Niederschlagswasserbeseitigung
Förderbereich 8:
Kleinkläranlagen
Förderbereich 9:
Güllelagerbehälter
Die einzelnen Förderbereiche sind nach Gegenstand der Förderung, Zuwendungsempfänger, Zuwendungsvoraussetzungen, Art und Umfang, Höhe der Zuwendung und Zuwendungsverfahren dargestellt. Weiterhin befinden sich im Wasserrundbrief 4 auch Antrags-Muster für die Gewährung von Zuwendungen für die Förderbereiche 2, 6 und 8.
Soweit eine Stadt oder Gemeinde den Wasserrundbrief 4 noch nicht bekommen haben sollte, kann ein Exemplar beim Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Telefon: 0211/45660) angefordert werden. Zusätzlich steht der Text der Richtlinie auch im Internet auf der Homepage des MURL zur Verfügung (http://www.murl.nrw.de unter Arbeitsbereiche/Boden- und Gewässerschutz/Wasserwirtschaft).
Das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft weist in seinem Schreiben vom 23.09.1999 an die Geschäftsstelle darauf hin, daß die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW" mit Runderlaß am 22.09.1999 in Kraft getreten sind und ab sofort Anträge von den Bewilligungsbehörden entgegengenommen werden.
Die Geschäftsstelle weist deshalb ausdrücklich darauf hin, daß die Städte und Gemeinden insbesondere im Hinblick auf den Förderbereich 2 (Energiesparmaßnahmen öffentlicher Kläranlagen), Förderbereich 3 (Ertüchtigung von öffentlichen Kläranlagen), Förderbereich 4 (Kostengünstige abwassertechnische Erschließung), Förderbereich 5 (Kanalsanierung),
Förderbereich 6 (Entsiegelung, Versickerung, Dachbegründung und Regenwassernutzungsanlagen) und Förderbereich 7 (Niederschlagswasserbeseitigung) ab sofort Förderanträge stellen können. Außerdem sollten die Mitgliedsstädte und -gemeinden private Grundstückseigentümer, die Kleinkläranlagen betreiben, auf den Förderbereich 8 (Kleinkläranlagen) hinweisen, weil über den Förderbereich 8 die Verbesserung der Reinigungsleistung bei Kleinkläranlagen gefördert wird.
Az.: II/2 24-00-3