Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 48/2020 vom 19.12.2019

Inklusionspreis des Landes 2020

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat auf den Inklusionspreis des Landes NRW 2020 hingewiesen. Ausgezeichnet werden Praxisbeispiele, die das gelungene inklusive Zusammenleben sowie die Umsetzung der Inklusion im Bewusstsein der Menschen mit und ohne Behinderungen fördern. Projekte und Initiativen, die bereits beendet sind, können sich nicht mehr bewerben.

Das diesjährige Schwerpunktthema lautet „Teilhabe durch Digitalisierung“. Eingereicht werden können Projekte, Initiativen, mit denen Menschen ihre behindertenbedingten Nachteile mit digitalen Innovationen ausgleichen und besser an allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können.

Nähere Informationen können unter folgendem Link entnommen werden: https://www.mags.nrw/inklusionspreis

Az.: 37.0.15-001/005

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