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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 311/2022 vom 02.05.2022
Inklusionspreis des Landes NRW 2022
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat auf den Inklusionspreis 2022 hingewiesen. Gelungene Inklusion abzubilden, zu würdigen und zu belohnen – dafür steht nach Mitteilung des MAGS der Inklusionspreis des Landes NRW. Er wird in einem 2-Jahres-Rhythmus verliehen. Nach der letzten Preisverleihung 2020 steht wieder eine neue Auslobung an.
In diesem Jahr gehört die Hauptkategorie dem Sport. Dieser steht im besonderen Maße für den Inklusionsgedanken.
Wissenswertes zu den einzelnen Kategorien sowie nähere Erläuterungen für den diesjährigen Inklusionspreis kann dem Auslobungsflyer entnommen werden.
Az.: 37.0.15-001/008