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StGB NRW-Mitteilung 204/2015 vom 24.03.2015
"Inklusionspreis NRW" ausgelobt
NRW-Sozialminister Guntram Schneider hat den mit 30.000 Euro dotierten „Inklusionspreis NRW“ ausgelobt. Um den Inklusionspreis könnten sich Vereine, Projekte und Initiativen bewerben, die Inklusion im gemeinsamen Alltag von Menschen mit und ohne Behinderungen voranbringen. Prämiert werden nach Mitteilung des Landes NRW Projekte in den Bereichen:
- Arbeit und Qualifizierung
- Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, Mobilität und Wohnen
- Selbständige und selbstbestimmte Lebensführung
- Freizeit, Kultur und Sport
- Schulische und außerschulische Bildung und Erziehung
Zudem gebe es in diesem Jahr einen Hauptpreis zum Thema „Stärkung der Partizipation und Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen“. Der „Inklusionspreis NRW“ sei ein Element aus dem Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle — NRW inklusiv“, mit dem die Landesregierung auch eine neue Kultur inklusiven Denkens und Handelns unterstützen wolle.
Nach einem Beschluss des Inklusionsbeirates besteht die Jury für den Inklusionspreis aus Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenselbsthilfe, der Gewerkschaften, der Schwerbehindertenvertretungen bei den obersten Landesbehörden, der Arbeitgeberseite und der Landesministerien sowie dem Landesbehindertenbeauftragten.
Bewerbungsschluss ist nach Mitteilung des Landes NRW der 15. Mai 2015. Die Preisverleihung findet am 5. September 2015 im Rahmen des Landesbehindertentages statt. Weitere Informationen sind per Mail (Inklusionspreis@mais.nrw.de) oder im Internet (www.lebenmitbehinderungen.nrw.de ) abrufbar.
Az.: III/2 850