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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 322/2019 vom 18.06.2019
Neue NRW-Schulbaurichtlinie seit 16.05.2019 in Kraft
Durch Runderlass des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) ist am 16. Mai 2019 die neue Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Schulbaurichtlinie – SchulBauR) verkündet worden und damit gleichzeitig in Kraft getreten. Die SchulBauR wurde an die neue BauO NRW 2018 angepasst. Insbesondere enthält sie Überarbeitungen bei den Anforderungen an Bauteile.
Mit Schnellbrief Nr. 99/2019, abrufbar für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet des Verbandes (Mitgliederbereich), hat der StGB NRW über den Entwurf der SchulBauR und seine Stellungnahme informiert. Die im Entwurf unter Punkt 9 noch vorgesehene Pflicht, Telefone an den Alarmierungsstellen vorzuhalten, ist in die endgültigen Fassung nicht aufgenommen worden. Ansonsten ist der Entwurf ohne Änderungen umgesetzt worden.
Parallel zur Aktualisierung der SchulbauR hat das MHKBG die Projektarbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Lernkonzepte“ eingerichtet, um die baulichen Standards an neue Lernformen in Lernlandschaften und Lernclustern anzupassen. Bislang ist die alte Schulbaurichtlinie aus dem Jahr 2010 an dem Konzept der so genannten „Flurschulen“ ausgerichtet. Dies bildet im modernen Schulbau nicht mehr den Standard ab. Bis zur Sommerpause soll die Arbeitsgruppe Vorschläge für die Clusterschulen erarbeiten, die dann in der Neufassung der Schulbaurichtlinie berücksichtigt werden sollen.
Az.: 20.3.5 st