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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 315/2014 vom 14.04.2014
Innenraumluft-Portal freigeschaltet
Das Umweltministerium NRW hat im April 2014 ein „Innenraumluft-Portal“ unter www.innenraumluft.nrw.de bereitgestellt. Anlass für den Aufbau des Innenraumluft-Portals waren regelmäßig wiederkehrende grundsätzliche Anfragen (z. B. von Einrichtungsträgern, Bürgerinnen/Bürgern) zum Thema Innenraumluft. Hierzu gehören nicht nur die Themen Schimmelbildung in kommunalen Gebäuden, sondern auch das Thema PCB in öffentlichen Gebäuden. Ziel des Internetportals ist es, die Verantwortlichen für die Gebäude zu unterstützen und zu informieren. Aber auch Privatpersonen können auf das Internetportal zurückgreifen.
Die kommunalen Spitzenverbände hatten in einer Auftakt-Besprechung am 25.01.2013 gegenüber dem Umweltministerium NRW deutlich gemacht, dass grundsätzlich ein Internetportal zur Innenraumluft in Gebäuden als sinnvoll angesehen wird, wenn die Problemlagen sachlich und neutral aufgearbeitet werden. Zumindest haben die Internet-Informationen des Umweltministeriums NRW zu den Lärmbelastungen bei Volksfesten wie z. B. Schützenfesten oder Kirmesveranstaltungen dazu geführt, dass die Diskussionen über die Lärmbelastungen auf eine sachliche Grundlage zurückgeführt werden konnten. Gleichzeitig konnte auch den Städten und Gemeinden eine Handreichung gegeben werden, wie eine sachgerechte Lösung in der Praxis auch im Interesse der lärmbetroffenen Bürgerinnen und Bürger gefunden werden kann.
Der Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz des StGB NRW hatte in seiner 121. Sitzung am 05.05.2013 in Düsseldorf beschlossen, dass in dem Aufbau eines Innenraumluft-Portals NRW durch das Umweltministerium NRW eine geeignete Grundlage dafür gesehen wird, um die Öffentlichkeit, aber auch die Städte und Gemeinden sachlich und neutral über Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung von Innenraumbelastungen zu informieren. Er regte an, in einem Facharbeitskreis mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und Städten und Gemeinden die Inhalte für ein Innenraumluft-Portal NRW im Vorfeld abzuklären. In Anknüpfung hieran wurden im Jahr 2013 in einem vom Umweltministerium NRW (MKULNV NRW) einberufenen Facharbeitskreis die Inhalte des Innenraumluft-Portals erarbeitet. Die endgültige Abstimmung erfolgte am 06.02.2014. Mit Presseerklärung vom 04.04.2014 hat das Umweltministerium NRW das Innenraumluft-Portal im Internet freigeschaltet.
Az.: II/2 qu-qu