Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 30/2021 vom 08.02.2021
Innogy-Deal: Zweite Nichtigkeitsklage anhängig
Zehn Stadtwerke bzw. Regionalversorger sowie die Düsseldorfer Naturstrom haben eine zweite Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg eingereicht. Mit der Klage soll die Genehmigung des milliardenschweren Innogy-Deals zwischen E.ON/RWE durch die EU-Kommission angefochten werden. Die Kläger befürchten eine erhebliche Marktmacht von E.ON im Vertrieb, den Netzen und bei neuen digitalen Geschäftszweigen. Der StGB NRW hatte sich bereits nach Bekanntwerden des Deals im Jahr 2018 gegenüber dem Transaktionsdeal positioniert und die nun in der Klage vorgetragenen Bedenken schriftlich und in Gesprächen gegenüber der Europäischen Kommission, dem Bundes- und dem Landeskartellamt dezidiert vorgetragen und seine Befürchtung deutlich gemacht, dass bei Umsetzung des Deals der beiden größten deutschen Energieversorgungsunternehmen und der damit einhergehenden Neuaufteilung des Energiemarktes eine den Wettbewerb einschränkende Entwicklung zum Nachteil der Kommunen und ihrer Stadtwerke zu erwarten ist.
Die EU-Kommission hatte Mitte September 2019 entschieden, den Zusammenschluss E.ON/Innogy unter Auflagen freizugeben. Die Entscheidung führte bei vielen Versorgern zu Kritik, da eine Marktdominanz durch E.ON befürchtet wird.
Die zweite, jetzt eingereichte Nichtigkeitsklage der Unternehmen richtet sich gegen die künftige Marktdominanz von E.ON in den Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft. Die EU-Kommission hatte die Übertragung der von RWE gehaltenen Innogy-Anteile (Verteilnetze inklusive Westnetz, Endkundenvertriebsgeschäft, Anteile an Regionalversorgern) auf E.ON ebenfalls genehmigt. Die schriftliche Begründung der EU-Kommission ließ jedoch länger auf sich warten, was auch zu einer Verzögerung bei der Nichtigkeitsklage der oben genannten Unternehmen geführt hat.
Die Kommunalversorger hatten zuvor im Mai 2020 die erste Nichtigkeitsklage für den ersten Teil der Fusion eingereicht, mit der RWE grünes Licht durch die Brüsseler Wettbewerbshüter für die Übernahme der E.ON-Stromerzeugungs-Assets erhalten hatte. Hintergrund ist, dass der Innogy-Deal in mehrere Verfahren aufgeteilt ist, gegen die einzeln der Rechtsweg beschritten werden muss.
Aus der Reihe der oben genannten Kläger heißt es, dass nunmehr insgesamt „mindestens“ 22 Nichtigkeitsklagen gegen die Mega-Transaktion beim Europäischen Gericht in Luxemburg vorliegen.
Infolge der Transaktion kontrolliert E.ON 50 Prozent des Strom- bzw. 70 Prozent des gesamten Gasnetzes in Deutschland. Für die Kommunen ist dabei wichtig, dass im Zuge der weiteren Integration von Innogy in den E.ON-Konzern die Beteiligungsstrukturen und Einflussmöglichkeiten, so wie sie bei Innogy etabliert waren, erhalten bleiben und die kommunalen Interessen respektiert werden. Es ist nunmehr Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass es durch den jetzt entstandenen großen Netzbetreiber nicht zu Verwerfungen im Wettbewerb etwa bei den Themen Konzessionen, Finanzierung, Innovationen und Regulierung kommt.
Az.: 28.6.1-002/016 we