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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 740/2024 vom 13.11.2024
Interaktive Karte zur kommunalen finanziellen Teilhabe an Windenergieanlagen
Die Fachagentur Wind und Solar hat jüngst eine neue interaktive Karte veröffentlicht, die zeigt, welche Zahlungen an Kommunen im Umkreis von Windenergieanlagen möglich sind. Die neue interaktive Karte bietet Informationen über sämtliche Windenergieanlagen, die in Deutschland betrieben werden oder bisher genehmigt wurden, und welche Zahlungen für Kommunen im Umkreis potenziell möglich sind. Durch einfache Klicks können bundesweit aktuelle Informationen zu Windenergieanlagen und möglichen Zahlungen an Kommunen abgerufen werden.
Das Online-Tool berücksichtigt freiwillige Zahlungen der Anlagenbetreiber nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) sowie den seit 2016 in Mecklenburg-Vorpommern und 2019 in Brandenburg geltenden Landesgesetzen zur finanziellen Teilhabe. Das Online-Werkzeug der Fachagentur Wind und Solar stellt eine einfache Möglichkeit dar, sich über die finanziellen Teilhabepotenziale zu informieren und Kommunen zu motivieren, diese Mittel zu mobilisieren.
Die interaktive Karte zur möglichen finanziellen Teilhabe finden Sie unter folgendem Link:
www.fachagentur-windenergie.de
Auch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Saarland und Thüringen haben seit Dezember 2023 eigene – verpflichtende – Teilhabegesetze erlassen. Für Sachsen-Anhalt und Bayern liegen Gesetzentwürfe vor. In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wird bereits die Novellierung der jeweiligen geltenden Landesgesetze diskutiert. Diese Landesregelungen bzw. Änderungen an Gesetzen sollen in den nächsten Monaten in die interaktive Karte integriert werden.
Weitere Datengrundlage für die Karte sind Informationen zu den Windenergieanlagen sowie ihren Standorten. Sie basieren auf Daten des Marktstammdatenregisters. Die Karte nutzt keine Einspeisedaten für die einzelnen Anlagen. Stattdessen wird für die Berechnung der finanziellen Teilhabe für jede Anlage pauschal ein Wert von 2000 Volllaststunden für die Netzeinspeisung verwendet.
Az.: 28.6.9-002/008