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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 676/2004 vom 06.09.2004
Interkommunale Stellenbörse
Vor dem Hintergrund einer sich immer weiter verschärfenden finanziellen Situation der Kommunen gewinnt die interkommunale Zusammenarbeit über die Grenzen des eigenen Stadtgebietes hinweg zunehmend an Bedeutung. Der Gedanke der interkommunalen Zusammenarbeit darf vor dem Personalsektor nicht halt machen, kann hier doch ebenfalls ein wichtiger Beitrag hinsichtlich einer effizienten mittel- und langfristigen Personalplanung Zielsetzung für einen intensiveren Zusammenschluß unter mehreren Kommunen sein. Die unterschiedlichen personellen Strukturen in den kreisangehörigen Kommunen war Ausgangslage für die Idee der Städte Eschweiler und Herzogenrath die Errichtung einer interkommunalen Stellenbörse für die neun kreisangehörigen Kommunen im Kreisgebiet Aachen vorzuschlagen. Zielsetzung der Stellenbörse ist es:
Erhöhung der Chancen für Auszubildende auf eine Anschlußbeschäftigung
im öffentlichen Dienst
Möglichkeit des flexibleren Einsatzes von qualifiziertem und
berufserfahrenem Personal und damit Nutzung möglichst kurzer
Einarbeitungszeiten
dauerhafte Sicherung eines wohnortnahen beruflichen Einsatzortes
Reduzierung von Kosten und personellem Ressourceneinsatz für
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Realisierung eines Ausbildungs-Pools.
Eine entsprechende Vereinbarung wurde von allen Bürgermeistern am 22.04.04 unterzeichnet. Die Stellenbörse schafft die Möglichkeit, geeignete Ausbildungskräfte nach absolvierter Ausbildung auch die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung anzubieten; RückkehrerInnen aus der Elternzeit haben eine größere Auswahl; unter den beteiligten Kommunen Stellenbedarfe können interkommunal ausgeschrieben werden; befristete Beschäftigungsverhältnisse können ggf. leichter festvertragliche Beschäftigungsverhältnisse in anderen Kommunen umgewandelt werden.
Die Einrichtung einer interkommunalen Stellenbörse ist nach bisherigem Erkenntnisstand bundesweit einmalig.
Az.: I 020-90