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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 673/2005 vom 30.08.2005
Interkommunale Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen
Durch das Gesetz zur Stärkung der regionalen und kommunalen Zusammenarbeit vom 03.02.2004 wurde u.a. auch das FSHG in § 1 Abs.7 geändert. Hiernach können Gemeinden und Kreise zur Wahrnehmung einzelner Aufgaben nach diesem Gesetz öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gem. §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit abschließen. Dabei sind die Belange der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen besonders zu berücksichtigen.
Die Geschäftsstelle hatte im Juniheft der Mitteilungen des StGB NRW (Nr. 397) die Städte und Gemeinden gebeten, über erfolgreiche Initiativen der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Feuerwesens zu berichten. Das Ergebnis der bisher eingegangenen Antworten kann wie folgt zusammengefaßt werden:
Zur Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen wurden bereits von einigen Städten Initiativen und vertragliche Abschlüsse unternommen bzw. abgeschlossen.
Insbesondere die Stadt Haan hat die interkommunale Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen mit den Städten Erkrath und Mettmann in zahlreichen Bereichen umgesetzt.
So wurde in den drei Städten jeweils ein Einsatzleitwagen in Dienst gestellt. Dem ging eine gemeinsame Ausschreibung voraus aufgrund dessen ein Mengenrabatt erzielt werden konnte. Des Weiteren stellen sich die kreisangehörigen Feuerwehren in Form eines gegenseitigen Agreement Spezialfahrzeuge (u.a. Dekontaminationsmehrzweckfahrzeuge, Atemschutzgerätewagen) gegenseitig zur Verfügung, so daß diese nicht von jeder Kommune einzeln angeschafft werden mußten. Die Kommunen wirken außerdem im Großschadensfall zusammen und nutzen gemeinsame Ausbildungsstätten auf Kreisebene.
Zwischen der Stadt Haan und der Stadt Erkrath wurde außerdem ein befristetes Pilotprojekt gestartet. Das Projekt wurde durch die jeweiligen Wehrleiter ins Leben gerufen, weil die Verfügbarkeit von berufstätigen, ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in den letzen Jahren während der Tageszeit sehr stark zurückgegangen ist. Das Projekt beinhaltete, daß ein Löschfahrzeug mit mindestens 3 Feuerwehrleuten in der Zeit von 7 Uhr bis 17 Uhr in die Nachbarstadt ausrücken sollte, um diese zu unterstützen. Dabei kam es zu 15 gegenseitigen Einsätzen. Die Städte Haan und Erkrath wollten aufgrund des positiven Ergebnisses eine öffentliche Vereinbarung schließen. Leider konnte die Vereinbarung nicht verwirklicht werden, da diese Form der Aufgabenwahrnehmung nach Ansicht der Aufsichtsbehörde nicht durch den Wortlaut des § 1 Abs. 7 FSHG gedeckt ist. Aufgrund dessen konnte das Pilotprojekt nicht fortgeführt werden. Im Bedarffall wird aber weiterhin Nachbarschaftshilfe geleistet.
Auch die Städte Brühl, Erftstadt, Frechen und Hürth haben sich in Kooperation das Ziel gesteckt Vereinbarungen zu treffen, um Investitions-, Personal- und Unterhaltungskosten in den Bereichen Brandschutz und Rettungsdienst einzusparen. Bereits umgesetzt wurde der
Themenbereich Ausbildung. So findet derzeit unter Leitung der Feuerwehr Hürth eine Grundausbildung für Angehörige der Berufsfeuerwehr statt, an der sich 5 Rhein-Erft-Kreis Kommunen beteiligen. Darüber hinaus haben bereits einzelfallabhängige Kooperationen in den Bereichen Atemschutz und Gerätewartung stattgefunden. Hinsichtlich der gemeinsamen Beschaffung von Investitionsgütern besteht noch weiterer Abstimmungsbedarf.
Die Städte Horn-Bad Meinberg und Detmold haben bereits eine öffentlich rechtliche Vereinbarung erlassen, die die Unterstützung bei Abwicklung von Notfalleinsätzen regelt, sowohl im Hinblick auf das Personal als auch des Geräts.
Die Städte Beverungen und Trendelburg haben einen ersten Entwurf für eine öffentlich rechtliche Vereinbarung hinsichtlich der Zusammenarbeit bei bestimmten Einsätzen, erstellt.
Az.: I 130-01-0