Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 49/2006 vom 14.12.2005

Internationale Verständigung durch Jugendaustausch

Das Auswärtige Amt hat dem Deutschen Städte- und Gemeindebund für das Haushaltsjahr 2006 finanzielle Mittel zur Förderung der internationalen Verständigung durch Jugendaustausch im kommunalen Bereich in Aussicht gestellt. Die Verwaltung der Mittel ist an die deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) übertragen worden.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund weist darauf hin, dass die Richtlinien sowie die Antragsformulare für 2005 in Kürze auf der Homepage des Rates der Gemeinden und Regionen Europas unter www.rgre.de (Serviceleistungen/Förderbrief, Programm-Infos) zum downloaden bereit stehen.

Anträge auf Förderung des Jugendaustausches im kommunalen Bereich können bis Juni für das jeweilige Jahr, in dem die Maßnahme stattfindet, eingereicht werden. Soll die Maßnahme bereits vor dem Stichtag durchgeführt werden, so ist der Antrag unmittelbar nach der Planung einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Förderung nur für die in den Richtlinien beschriebenen Fälle in Frage kommen kann (Richtlinien von August 2002). Insbesondere ist zu beachten, dass Begegnungen, die aus anderen Bundesmitteln gefördert werden, keine zusätzliche Förderung durch das Auswärtige Amt erfahren können.

Az.: III 727

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