Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 47/2004 vom 09.12.2003

Internationaler Jugendaustausch

Das Auswärtige Amt hat für das Haushaltsjahr 2004 finanzielle Mittel zur Förderung von auswärtigen kulturellen Vorhaben und der internationalen Verständigung durch Jugendaustausch im kommunalen Bereich in Aussicht gestellt. Die Verwaltung der Mittel ist an die deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) übertragen worden. Wir weisen darauf hin, dass die Richtlinien sowie die Antragsformulare für 2004 in Kürze auf der Homepage des Rates der Gemeinden und Regionen Europas unter www.rgre.de (Serviceleistungen/Förderbrief, Programm-Infos) zum downloaden bereit stehen.
Anträge auf Förderung auswärtiger kultureller Vorhaben bzw. auf Förderung des Jugendaustausches im kommunalen Bereich können bis Juni für das jeweilige Jahr, in dem die Maßnahme stattfindet, eingereicht werden. Soll die Maßnahme bereits vor dem Stichtag durchgeführt werden, so ist der Antrag unmittelbar nach der Planung einzureichen. Wir weisen darauf hin, dass eine Förderung nur für die in den Richtlinien beschriebenen Fälle in Frage kommen kann (bitte die Richtlinien vom August 2002 beachten). Insbesondere ist zu beachten, dass Begegnungen, die aus anderen Bundesmitteln gefördert werden, keine zusätzliche Förderung durch das Auswärtige Amt erfahren können.

Az.: III 727

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