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StGB NRW-Mitteilung 492/1999 vom 05.08.1999
Internet-Angebot des Innenministeriums
Wir haben bereits in der Vergangenheit in den Mitteilungen wiederholt darauf hingewiesen, daß Gesetze, Verordnungen und Erlasse auf Landesebene von den Internet-Seiten des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden können. Das Innenministerium hat uns jedoch gebeten, nochmals auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
Die Internet-Adresse ist: www.im.nrw.de. Dies ist die Homepage des Innenministeriums. Von dort gelangt man über "Gesetze, Verordnungen und Erlasse" auf das Internet-Angebot der Redaktion des Innenministeriums. Jeder, der ein Nutzungsrecht hat, kann die Rechtsquellen dort einsehen, kopieren oder ausdrucken. Dies gilt auch für die dazugehörigen Anlagen.
Des weiteren komme laut Innenministerium Ende Juli 1999 die nächste CD-ROM "SGV.NRW." heraus; Redaktionsschluß war der 1. Juli 1999. Die Software dieser Ausgabe sei teilweise verbessert worden, so daß jetzt u.a. die Möglichkeit bestehe, ganze Normen auszudrucken.
Az.: I/2 020-14