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StGB NRW-Mitteilung 76/2006 vom 22.12.2005
Internet-Zugriff auf Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes
Das Bundesjustizministerium hat am 25.11.2005 einen stark erweiterten öffentlichen Zugang auf die Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes im Internet freigeschaltet. Unter www.gesetze-im-internet.de stellt das Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH Bürgerinnen und Bürger nun das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos bereit. Bislang waren etwa 750 Gesetze und Verordnungen abrufbar, jetzt sind es rund 5.000. Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt diese Maßnahme als Akt der Erleichterung des Umgangs mit einem inzwischen extrem umfangreich und unübersichtlich gewordenen Recht.
Die Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle des Ministeriums fortlaufend konsolidiert, das bedeutet, dass stets der vollständige Gesetzestext zur Verfügung steht, wenn auch nur kleine Änderungen oder Ergänzungen bestehender Gesetze vorgenommen werden.
Die von der Dokumentationsstelle noch nicht bearbeiteten, neu im Bundesgesetzblatt I verkündeten Vorschriften, können direkt über einen Aktualitätendienst aufgerufen werden.
Laut Bundesjustizministerium werden Anlagen, Graphiken und weitere ergänzende Teile der Gesetze und Rechtsverordnungen, die derzeit noch fehlen, in den nächsten Monaten sukzessive ergänzt.
Das Angebot "Gesetzte im Internet" ergänzt die E-Government-Initiative BundOnline 2005 der Bundesregierung im Bereich der Rechtsinformation.
Az.: I/2