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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 38/2004 vom 24.11.2003
Internetadressen mit Umlauten III
Wie die denic eG am 24.11.03 mitgteilt hat (www.denic.de/de/denic/news/news_6.html), werden ab dem 01.03.2004 Domains zur Registrierung akzeptiert, die Umlaute nach dem deutschen Alphabet enhalten. Damit erweitert sich der Bereich der möglichen Zeichen bei .de-Domains um 92 weitere. Es handelt sich um Buchstaben der sogenannen Unicode-Blöcke Latin-1 Supplement und Latin Extended-A. Dazu gehören u.a. die Umlaute ä, ö und ü sowie Buchstaben mit Akzenten und anderen diakritischen Zeichen. Das "ß" wird jedoch aus technischen Gründen nicht verwendbar sein. Eine Vorregistrierungsphase für Marken- bzw. Namensinhaber mit Umlauten wird es nicht geben. Weitere Details sind über die FAQs der denic eG unter www.denic.de/de/faqs/idn_faqs/index.html abrufbar.
Az.: G/3 800-01