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StGB NRW-Mitteilung 611/1999 vom 20.09.1999
Internetanschluß von Netzen der öffentlichen Verwaltung
Der Arbeitskreis Technik der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat eine Orientierungshilfe zu Datenschutzfragen des Anschlusses von Netzen der öffentlichen Verwaltung an das Internet erstellt. Ziel ist es, die Risiken für die Sicherheit der "internen" Netze bei einem Anschluß an das Internet und Möglichkeiten der Risikobegrenzung aufzuzeigen.
Die dargestellten Maßnahmen zur Risikobegrenzung bedürfen im Einzelfall einer weiteren Konkretisierung, wobei neben den beschriebenen Firewall-Architekturen ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine Gefährdung personenbezogener Daten zu vermeiden (Einsatz von Verschlüsselungsverfahren).
Wegen der rasanten Entwicklung der technischen Möglichkeiten entstehen auch ständig neue unerwartete Sicherheitsprobleme, so daß auch bei Einsatz von Firewall-Systemen erhebliche Restrisiken verbleiben.
Für weitere Informationen steht der Landesbeauftragte für den Datenschutz Bremen, e-mail: office@datenschutz.bremen.de, zur Verfügung.
Az.: I/2 038-02-7/1