Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 138/2015 vom 25.02.2015

Internetportal beantragen.net

Die Verbraucherzentrale NRW übt Kritik an dem kommerziellen Internetportal www.beantragen.net . Darin werden kommunale Verwaltungsdienstleistungen wie das Beantragen eines Grundbuchauszugs, einer Liegenschaftskarte oder eines Bebauungsplans angeboten. Dieser Service erstreckt sich offensichtlich auf sämtliche Kommunen Deutschlands. Für die Dienstleistung wird zusätzlich zur Verwaltungsgebühr der Kommune ein Bearbeitungsaufschlag seitens des Portals erhoben.

Das Unternehmen ATM Online Ltd., welches das Portal betreibt, sitzt in Großbritannien. Die Verbraucherzentrale berichtet von potenziellen Kund(inn)en des Portals, welche trotz Online-Bezahlung die angeforderte Dienstleistung nicht erhalten hätten. Auch auf Anfragen sei nicht reagiert worden. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die von beantragen.net angebotenen Dienstleistungen sich in der Regel problemlos auf den Internetseiten der jeweiligen Städte oder Gemeinden abrufen lassen.

Az.: I/3 085-00

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