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StGB NRW-Mitteilung 480/2000 vom 05.09.2000
Investitionsbedarf bei Pflegeeinrichtungen
Der Sozialausschuß des Landschaftsverbandes Rheinland hat jüngst zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes (Landespflegegesetz NRW) Stellung genommen und dabei festgestellt, daß in NRW ein erheblicher Investitionsbedarf für dringend notwendige Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen von bestehenden Pflegeeinrichtungen besteht. Das diesbezügliche Investitionsvolumen beläuft sich danach auf einen Betrag von insgesamt ca. 7,4 Mrd. DM; das damit verbundene Fördervolumen demnach auf einen Betrag von rd. 3,7 Mrd. DM. Hinzu kommt ein erhebliches Investitionsvolumen für die Schaffung weiterer notwendiger neuer vollstationärer Pflegeplätze.
Unter Berücksichtigung dieses erheblichen Finanzierungsbedarfes sowie der wieder stärker ansteigenden Sozialhilfeausgaben,wird die kommunale Familie nach Auffassung des LVR-Sozialausschusses nicht in der Lage sein, ohne eine weitere Bereitstellung von Landesmitteln die notwendigen Investitionen im erforderlichen Umfang zu finanzieren. Dringend notwendige Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen könnten zu Lasten der in den Einrichtungen lebenden Pflegebedürftigen nicht im ausreichenden Maß durchgeführt werden; nicht mehr zeitgemäße und pflegegerechte Standards in den Einrichtungen müssen in vielen Fällen noch über Jahre akzeptiert werden.
Es bedarf daher nach Meinung des LVR weiterhin gemeinsamer Anstrengungen des Landes und der Kommunen zu seinem Abbau. Das Land habe sich im Bereich der Altenhilfe auch vor Inkrafttreten des Landespflegegesetzes finanziell stark engagiert. Unter Berücksichtigung des derzeit bestehenden Investitionsbedarfes sei es nicht vertretbar, daß das Land sich jetzt aus der Förderung in diesem Bereich zurückzieht. Das Land wird daher nachdrücklich aufgefordert, sich auch zukünftig an der Förderung der Investitionsaufwendungen von Pflegeeinrichtungen zu beteiligen.
Az.: III 810 - 11/1