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StGB NRW-Mitteilung 221/2008 vom 20.03.2008
Investitionsförderung der Kliniken unzureichend
Ein noch nicht veröffentlichtes aktuelles Gutachten von Prof. Dr. Rürup im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt die Auffassung der Krankenhausgesellschaften und der kommunalen Spitzenverbände auf Bundes- wie auf Landesebene einer völlig unzureichenden Investitionsförderung der Krankenhäuser durch die Länder. Unterstrichen wird diese Erkenntnis auch durch den Krankenhaus Rating Report 2008 des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung, das im Internetangebot des Verbandes abrufbar ist.
Absolut besonders stark rückläufig waren im Zeitraum 1994 - 2006 die Zahlungen in Nordrhein-Westfalen. Nach Auffassung der KG NW ergibt sich für Nordrhein-Westfalen, dass die Landesregierung für dringend notwendige Investitionen in den Krankenhäusern jährlich zusätzlich 696,13 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung stellen muss. Nur mit einer derartigen Verdoppelung der Finanzmittel für dringend notwendige Baumaßnahmen könne erreicht werden, dass der bereits bestehende Investitionsstau in NRW von 14,8 Mrd. Euro nicht noch stetig weiter anwachse.
Bundesgesundheitsministerin Schmidt hat anlässlich des Frühjahrsempfangs der DKG erklärt, sie sehe derzeit kein Konzept der Länder, wie diese ihrer Verantwortung in Zukunft gerecht werden wollen. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Krankenhäuser unbedingt notwendige Investitionen aus ihren DRG-Einnahmen finanzierten und gleichzeitig Pflegepersonal abbauten. Sie werde in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf zur Gestaltung des ordnungspolitischen Rahmens der Krankenhausfinanzierung vorlegen.
Az.: III 563