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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 167/2024 vom 19.02.2024
Investitionsförderung für Struktur- und Dorfentwicklung
Die ländlichen Räume, abseits der großen Metropolen, sind die flächenmäßig bedeutendsten Regionen in Nordrhein-Westfalen. Sie erstrecken sich über zwei Drittel der Landesfläche, sie sind Lebens- und Wohnraum für etwa die Hälfte aller Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens und wichtiger Produktionsstandort für die Land- und Forstwirtschaft, die frische Lebensmittel und nachwachsende Rohstoffe erzeugt. Auch viele innovative kleine und mittelständische Unternehmen haben ihren Standort in ländlichen Regionen und sorgen für wirtschaftliche Dynamik. Zudem haben die ländlichen Räume aufgrund ihrer Verbindung und Nähe zu den Ballungsräumen eine erhebliche Bedeutung als Freizeit-, Natur- und Erholungsraum. Damit bieten sich auch gute Chancen im regionalen und überregionalen Tourismus.
Die Landesregierung setzt sich daher für die Stärkung des ländlichen Raums, für lebendige Dörfer und Kommunen sowie ihre Einrichtungen ein. Allein im vergangenen Jahr sind über 200 neue Projekte vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert worden. Im Jahr 2024 stellt das Land weitere 18 Millionen Euro zur Unterstützung bei der Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Infrastrukturen in seinen Dörfern bereit. Seit 2022 fließen damit über 40 Millionen Euro Landes- und Bundesmittel in die Struktur- und Dorfentwicklung. Gefördert werden auch im Jahr 2024 Dorfläden, Dorfplätze, Bouleplätze, Skater-Anlagen, Bolzplätze ebenso wie zum Beispiel barrierefreie Umbauarbeiten von Mehrfunktionshäusern oder Kultur-, Naherholungs- und Tourismuseinrichtungen. Unterstützt wird zudem eine Umnutzung land- oder forstwirtschaftlicher Gebäude zur Stärkung des dörflichen Lebens oder die Entwicklung von IT-Lösungen, um die Infrastruktur im ländlichen Raum zu verbessern.
Projekte bis zu einer Zuwendungshöhe von 250.000 Euro können gefördert werden. Ab sofort wird über die Bezirksregierungen das digitale Antragsverfahren für die diesjährige Struktur- und Dorfentwicklung gestartet. Interessierte Gemeinden, Vereine und Einrichtungen können für das Jahr 2024 bis zum 15. April 2024 Anträge über die Internetseiten der Bezirksregierungen einreichen. Es wird empfohlen, dass sich die Antragstellenden zwecks Klärung ihrer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages mit ihrer zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 33) in Verbindung setzen. Auf den Internetseiten der Bezirksregierungen gibt es alle wichtigen Informationen zum Förderaufruf:
- Bezirksregierung Arnsberg Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)
- Bezirksregierung Detmold Struktur- und Dorfentwicklung | Bezirksregierung Detmold (nrw.de)
- Bezirksregierung Düsseldorf Struktur- und Dorfentwicklung | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)
- Bezirksregierung Köln Förderung im ländlichen Raum | Bezirksregierung Köln (nrw.de)
- Bezirksregierung Münster Bezirksregierung Münster – Struktur-und Dorfentwicklung (bezreg-muenster.de)
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Az.: 30.0.4-001/003