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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 47/2015 vom 02.12.2014
IT-Fortbildung des NRW-Innenministeriums
Das NRW-Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) hat sein neues Fortbildungsprogramm für 2015 herausgebracht. Dieses richtet sich in erster Linie an Landesbedienstete, welche die Kurse unentgeltlich besuchen können. Bei freien Kapazitäten können auch Angehörige anderer Verwaltungen an den Kursen teilnehmen. Hierfür werden die ausgewiesenen Gebühren in Rechnung gestellt. Die Kurse sind nicht offen für Privatpersonen.
Sämtliche Informationen zu den Kursen können im Internet unter www.it-fortbildung.nrw.de aufgerufen und heruntergeladen werden. Verwaltungen oder Behörden, die bereits einmal Teilnehmer/innen zu der MIK-Fortbildung entsandt haben, erhalten das Programm für 2015 als Broschüre zugeschickt. Weitere Informationen bei IT.NRW, Ref. 213 Schulung, IT-Aus- und -Fortbildung, Tel. 0211-9449-6020 oder per E-Mail an it-fortbildungsreferat@it.nrw.de .
Az.: I/3 086-09