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StGB NRW-Mitteilung 703/2015 vom 05.11.2015
IT NRW zu erzieherischen Hilfen und Eingliederungshilfen
Im Jahr 2014 wurden in Nordrhein-Westfalen 257 578 erzieherische Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) — Achtes Buch (VIII) — Kinder- und Jugendhilfe — gewährt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2,1 Prozent mehr Hilfen als im Vorjahr (2013: 252 391). Die Gesamtzahl der Hilfen beinhaltet 18 955 Fälle von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen nach dem SGB VIII, die zwar keine erzieherische Hilfe im engeren Sinne sind, aber in der amtlichen Statistik in diesem Kontext ebenfalls erhoben werden.
Bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen wurde in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr mit einem Zuwachs von 6,7 Prozent der höchste Anstieg aller Hilfearten verzeichnet. Zu den Eingliederungshilfen gehören z. B. Integrationshelfer bei einer seelischen Behinderung oder bei der Unterstützung von Kindern oder Jugendlichen mit Lese-/Rechtschreibschwäche.
Wie bereits im Vorjahr war die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII auch 2014 die am häufigsten in Anspruch genommene Hilfeart (120 466), gefolgt von der Unterbringung in Heimen (28 163), der Vollzeitpflege in einer anderen Familie (25 065) und der sozialpädagogischen Familienhilfe (24 218).
55,4 Prozent der Kinder und Jugendlichen, für die eine Erziehungshilfe gewährt wurde, waren männlich. Knapp die Hälfte (46,9 Prozent) war zwischen 6 und 13 Jahre alt. 29,0 Prozent der Hilfeempfänger hatten mindestens ein Elternteil, das im Ausland geboren wurde. 13,7 Prozent der Kinder und Jugendlichen sprachen in ihrer Familie überwiegend nicht Deutsch.
Wie die Statistiker weiter mitteilen, wurde die Zahl der in Anspruch genommenen Hilfen aus der Summe der in einem Jahr beendeten und am Jahresende andauernden Hilfen ermittelt.
Quelle: IT.NRW
Az.: III/2 37.05.2