Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 473/2024 vom 08.07.2024
IT-Planungsrat beschließt Aufbau eines Markplatzes der Zukunft
In seiner Klausurtagung am 18. und 19. Juni hat der IT-Planungsrat Beschlüsse zur strategischen Ausrichtung des Gremiums, zur konkreten Umsetzung eines arbeitsteiligen Zusammenwirkens von Bund, Ländern und Kommunen und den Fachministerkonferenzen durch die Standardisierung von IT-Datenstandards, der IT-Infrastruktur und E-Government-Architektur sowie den Aufbau eines Marktplatzes der Zukunft durch die Föderale IT-Kooperation (FITKO) gefasst.
Wesentliche Beschlüsse wurden zu folgenden Themen gefasst:
Marktplatz der Zukunft für digitale Lösungen
Auf dem Marktplatz der Zukunft will die FITKO künftig vier bestehende Marktplätze des IT-Planungsrats zusammenfassen. Der einheitliche Marktplatz soll einerseits informieren und in einem Schaufenster die bestehenden Angebote von öffentlichen und privaten IT-Dienstleistern strukturiert zeigen, um dadurch die Markterkundung für Öffentliche Verwaltungen zu vereinfachen. Darüber hinaus soll der künftige Marktplatz Lösungen wie OZG-Leistungen oder Basiskomponenten zur Bestellung bereitstellen sowie als Kommunikationskanal zwischen den Anbietern und Nutzern als auch innerhalb der Nutzerschaft als „Community“ dienen. Ebenso ist die schrittweise Zusammenführung mit dem Cloud-Service-Portal vorgesehen. Ziel ist es, mit dem Marktplatz der Zukunft eine einheitliche Plattform und zentrale Anlaufstelle für die Beschaffung von IT-Lösungen zu schaffen, die den Bedürfnissen der öffentlichen Hand gerecht wird und die Digitalisierung der Verwaltung nachhaltig vorantreibt.
Vollständige Finanzierung für das Rollout von EfA-Leistungen
Für die gemeinsam finanzierten Leistungen nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) übernimmt der IT-Planungsrat im Jahr 2024 eine vollständige Finanzierung. Die Länder wollen mit dem Beschluss ein deutliches Zeichen setzen, um den Rollout der vorbereiteten Leistungen und damit die digitale Transformation der Verwaltung bis in die Kommunen hinein bundesweit zu beschleunigen.
Arbeitsteilung im Föderalismus
Der IT-Planungsrat will im Rahmen der föderalen Digitalstrategie stärker auf eine Leitlinien-basierte föderale Zusammenarbeit und das Prinzip „Einer für Alle“ bei der Verwaltungsdigitalisierung setzen. Er möchte seine gestalterische Rolle künftig stärker nutzen und fachliche IT?Datenstandards zur Unterstützung der Fachministerkonferenzen sowie standardisierte E-Government und IT-Infrastrukturen in Bund, Ländern und Kommunen vorgeben. Diese Ausrichtung soll auch automatisierte Prozesse und eine arbeitsteilige Organisation aller föderalen Ebenen ermöglichen. Der kürzlich im OZG-Änderungsgesetz zum Datenschutz definierte Grundsatz „Einer prüft für alle“ soll darüber hinaus auch für Barrierefreiheit und IT-Sicherheit angewendet werden.
Mehr Partizipation bei Schwerpunktthemen
Für die Weiterentwicklung der föderalen Digitalstrategie sollen alle Umsetzungsebenen und Stakeholder, vor allem aus den Fachministerkonferenzen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger, Dienstleister und Unternehmen aktiv in die weitere Konsultation eingebunden werden. Hierdurch soll die Perspektive der Nutzenden und Experten explizit einbezogen werden.
Die vollständige Pressemitteilung des IT-Planungsrates ist hier abrufbar.
Anmerkung des DStGB und des StGB NRW
Aus Sicht des DStGB und des StGB NRW weisen die Beschlüsse des IT-Planungsrates überwiegend in die richtige Richtung. Insbesondere der stärkere Fokus auf die arbeitsteilige Zusammenarbeit aller drei föderalen Ebenen in Bezug auf Datenstandards, standardisierte E-Government und IT-Infrastrukturen und vor allem Schnittstellen ist dringend erforderlich und muss verbessert werden. Wird dieser Ansatz konsequent zu Ende gedacht, kann dies gemeinsam mit dem „Marktplatz der Zukunft“ dazu beitragen, verkrustete Strukturen aufzubrechen und mehr Wettbewerb unter den Anbietern zu ermöglichen. Insbesondere die beabsichtigte Öffnung des Marktplatzes sowohl für Angebote von öffentlichen als auch von privaten Dienstleistern und Unternehmen, entspricht einer immer wieder vorgetragenen Forderung des DStGB. Dies kann unter bestimmten Bedingungen, wie der Festlegung von verlässlichen Basiskriterien der Lösungen (u.a. IT-Standards, Datenschutz und offener Schnittstellen), den Überblick, die Beschaffung und Vergabe für digitale Lösungen in den Kommunen deutlich erleichtern. Konzeption und Inhalte des Marktplatzes könnten mit dem Markplatz für „Smarte Städte und Regionen“ abgestimmt und perspektivisch zusammengedacht werden.
Dennoch bleibt die Bilanz bei der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland insgesamt durchwachsen. So kommt der flächendeckende Rollout der insgesamt 15 sog. Fokusleistungen weiterhin nur schleppend voran. Auch beim Mammutprojekt Registermodernisierung liegen Bund und Länder hinter dem eigentlichen Zeitplan zurück. Die jetzt vom IT-Planungsrat auf den Weg gebrachte strategische Neuausrichtung ist daher dringend notwendig und kann mittel- und langfristig zu einer Verbesserung der Situation beitragen.
Az.: 17.0.2.5.2-001/002