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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 162/1999 vom 05.03.1999
Jahr-2000-Kompatibilität der Verkehrsleitsysteme in NRW
Kürzlich fand im Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr unter Vorsitz des Abteilungsleiters Straßenwesen eine Besprechung mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Landschaftsverbände und von Bezirksregierungen statt. Die Umstellung der Verkehrsleit- und Verkehrssteuerungssysteme mit datumsrelevanten Bezügen auf das Jahr 2000 stellt nach allen zugänglichen Informationen aus Sicht der Obersten Straßenbau- und Verkehrsbehörde (MWMTV) ein über den eigentlichen Bereich der Datenverarbeitung hinausgehendes, nicht zu unterschätzendes Problem dar. Das Land sieht es daher als seine Aufgabe an, die Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen, insbesondere auch auf kommunaler Ebene, moderierend zu begleiten.
Die mit der Umstellung zusammenhängenden technischen Probleme sind als Ergebnis der Besprechung wohl hauptsächlich dezentral, d.h. in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu lösen. Daher sollten es alle Betreiber als vordringliche Aufgabe ansehen, rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, daß durch geeignete hard- und softwaremäßige Vorkehrungen alle angeschlossenen Subsysteme auch nach der Jahrtausendwende zuverlässig arbeiten.
Die für die Verkehrsleitsysteme auf den Bundesautobahnen zuständigen Behörden (Landschaftsverbände und Bezirksregierungen) sind bereits damit befaßt, mit Unterstützung ihrer ADV-Abteilungen die Systemtechnik ihres Zuständigkeitsbereiches einer umfangreichen Analyse zu unterziehen, um mögliche Fehlerquellen zu identifizieren. Die Überprüfung der von den Landschaftsverbänden betriebenen Lichtsignalanlagen erfolgt durch die zuständigen Straßenbauämter in Abstimmung mit den jeweiligen Signalbaufirmen (Wartungsfirmen). Der Hauptlieferant mit einem Marktanteil von etwa 60 % hat bereits alle Betreiber angeschrieben, deren Lichtsignalanlagen umgerüstet werden müssen. Der Kostenaufwand für die Umrüstung dieser Anlagen beträgt allein im LWL-Bereich etwa 1 Mio. DM. Andere Signalbaufirmen haben demgegenüber bereits bestätigt, daß ihre Systeme im Jahr 2000 lauffähig sein sollen. Diese Aussage bleibt jedoch zumindest stichprobenartig durch einen entsprechenden Funktionstest zu überprüfen (Haftungsverpflichtung des Betreibers).
Die Beantwortung der Frage nach der Kostentragung für den Änderungsaufwand bleibt nach Auffassung des Landes und der nachgeordneten Behörde in jedem Einzelfall der internen vertragsrechtlichen Prüfung der Liefer- bzw. Instandhaltungsverträge durch die Betreiber sowie den ggf. bilateralen Vertragsverhandlungen mit dem Systemlieferanten vorbehalten.
Die Vertreter von Landkreistag und NW Städte- und Gemeindebund wiesen demgegenüber darauf hin, daß ein koordiniertes und abgestimmtes Vorgehen der "Großkunden" Landschaftsverbände, Straßenbauverwaltungen, Bezirksregierungen, Land und darüber hinaus sogar anderen Bundesländern gegenüber dem einzigen Anbieter weitgehende Möglichkeiten für eine angemessene Kostentragung eröffneten. Ein Zurückziehen auf die Position, eine generelle Klärung des Problems sei aufgrund der unterschiedlichen Vertragsgestaltungen nicht leistbar, wird aus kommunaler Sicht nicht akzeptiert. Es wurde seitens der Kommunalvertreter dem Land demgegenüber empfohlen, sich auf als überzogen eingeschätzte Entgeltforderungen des Anbieters für eine Leistung, die selbstverständlich Inhalt eines Kauf- oder jedenfalls der im Regelfall abgeschlossenen Wartungsverträge sein müßte, nicht einzulassen. Der LWL hat erst im Jahr 1995 ein komplett neues DV-System (inkl. Hardware) bezogen. Selbst bei diesem soll nach den Wünschen des Anbieters für die Berücksichtigung der Jahr 2000-Problematik zusätzlich ein Leistungshonorar bezahlt werden.
Az.: III/1 641 - 00