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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 467/1999 vom 20.07.1999
Jahr-2000-Problematik in den Kommunen
Die Geschäftsstelle hat in den vergangenen Monaten wiederholt in den Mitteilungen, in Schnellbriefen und im Intranet des Verbandes über die Behandlung des Jahr-2000-Problems in den Kommunen informiert. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Behrens, hat nunmehr mit Schreiben vom 21. Juni 1999 an alle Städte, Gemeinden und Kreise sowie die höheren Kommunalverbände in Nordrhein-Westfalen noch einmal eindringlich auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Dieses Schreiben ist nachfolgend wiedergegeben:
"Die Landesregierung hat im September 1998 die Herausforderungen der Jahr-2000-Problematik für die Verwaltungen in Land und Kommunen, insbesondere in den sicherheits- und versorgungsrelevanten Aufgabenbereichen, mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert.
Die kommunalen Spitzenverbände selbst, aber auch viele kommunale Fachverbände haben sich in umfassender Weise der Problematik angenommen und ihre Mitglieder durch vielfältige Publikationen und Hinweise informiert. Darüber hinaus haben sie durch Maßnahmenpläne und weitere Hilfestellungen den Kommunen die Möglichkeiten an die Hand gegeben, um den Problemen der Datumsumstellung vom 31. Dezember 1999 auf den 1. Januar 2000 für elektronische Rechner, Anlagen und Bauteile durch geeignete Maßnahmen zu begegnen.
Die Vertreter der Spitzenverbände haben der Landesregierung im September 1998 mitgeteilt, dass die Jahr-2000-Problematik bereits seit längerem von den Spitzenverbänden thematisiert und die Kommunen im Hinblick auf die Sicherung der Funktionsfähigkeit von elektronischen Komponenten und die hierfür zu treffenden Maßnahmen sensibilisiert worden seien. Alle Kommunen unseres Landes haben damit die Möglichkeit erhalten, frühzeitig geeignete Gegenmaßnahmen zu planen und zu realisieren.
Dabei steht fest: Information durch die kommunalen Spitzenverbände oder die Aufsichtsbehörden kann eigenverantwortliches Handeln der Kommunen nicht ersetzen.
Die Kommunen sind nicht nur verantwortlich für die Funktionsfähigkeit der eigenen Verwaltung, sondern auch als Träger von Versorgungseinrichtungen gehalten, die nötigen Maßnahmen zu treffen, um einen reibungslosen Betrieb über die Jahrtausendwende sicherzustellen.
Viele Kommunen haben zwischenzeitlich wesentliche Schritte zur Lösung der Probleme in den sicherheits- und versorgungsrelevanten Aufgabenbereichen unternommen.
Dennoch sind - wie verschiedenen Berichten und Hinweisen entnommen werden muss - die erforderlichen Maßnahmen zur Umstellung der Soft- und Hardware noch nicht in allen Kommunen des Landes in dem wünschenswerten Maße vorangekommen.
Ein halbes Jahr vor dem entscheidenden Datum appelliert der Kommunalminister des Landes Nordrhein-Westfalen im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner der Kommunen unseres Landes gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände an diejenigen Kommunen, bei denen die Umstellungsarbeiten noch nicht in ausreichendem Maße fortgeschritten sind, die reibungslose Umstellung der für die Sicherheit und die Daseinsvorsorge relevanten elektronischen Anlagen und Einrichtungen sicherzustellen.
Um Zeitverluste und Doppelarbeit zu vermeiden, empfiehlt es sich, hierbei die Erfahrungen der Kommunen nutzbar zu machen, die auf dem Weg zur Problemlösung bereits weiter vorangeschritten sind.
Die Landesregierung ihrerseits wird in ihrem Verantwortungsbereich das Mögliche tun, um im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger den Wechsel in das Jahr 2000 so problemfrei wie möglich vonstatten gehen zu lassen."
Im Intranet des Verbandes abrufbar sind ferner Empfehlungen des Gemeindeversicherungsverbandes zur Schadensverhütung in der Sachversicherung im Zusammenhang mit dem Jahr-2000-Problem.
Az.: IV/2 038-00-0