Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 454/2019 vom 16.07.2019

Kommunale Spitzenverbände und Umweltministerkonferenz

Am 27. Juni fand das jährliche Gespräch der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene mit Vertretern der Umweltministerkonferenz sowie den Umweltverbänden statt. Die kommunalrelevanten Gesprächspunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Klimaschutz und CO2-Bepreisung

Der DStGB stellte heraus, dass gerade die Städte und Gemeinden durch den Klimawandel und die notwendige Klimafolgenanpassung vor große Herausforderungen gestellt werden. Über die Bewegungen „Fridays for Future“, die Ausrufung von „Klimanotständen“ in einigen Städten oder die Einrichtung eines Klimakabinetts hinaus muss es aber für einen effizienten Klimaschutz um sachgerechte Lösungen gehen. Der DStGB wies darauf hin, dass die Kommunen in zehn Jahren bis Ende 2018 durch die Nationale Klimaschutzinitiative des BMU (Kommunalrichtlinie) bereits rund 14.400 kommunale Projekte in mehr als 3.450 Kommunen mit rund 650 Millionen Euro umgesetzt haben.

Gleichzeitig machte der DStGB im Gespräch mit der UMK deutlich, dass das im Entwurf vorliegende Klimaschutzgesetz, das den Bundesressorts eine Senkung der CO2-Emissionen um mindestens 55 Prozent bis zum Jahre 2030 vorgebe, für den notwendigen grundlegenden Strategiewechsel im Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaschutzziele nicht ausreicht. Nötig sind ein umfassendes Maßnahmenpaket und ein Gesamtkonzept zum Klimaschutz. Dies beinhalte neben technologischen Innovationen und der verstärkten Nutzung der Digitalisierung auch ein klimagerechteres Verhalten von uns allen sowie eine viel stärkere Hebung der immensen Potenziale der über 11.000 Kommunen beim Klimaschutz.

Im Übrigen gilt: Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif und auch nicht ohne Einschränkungen. Die erste Regel lautet: „Nicht nur nachdenken, was andere und insbesondere was der Staat anders machen müssen, sondern es selbst anders machen“. Der DStGB forderte daher gegenüber der UMK, auch eine evtl. Bepreisung des CO2-Ausstoßes (CO2-Steuer) für die notwendige Verkehrswende und eine nachhaltige Mobilität (Stärkung von ÖPNV, Radverkehrsmobilität) in den Städten und Gemeinden einzusetzen. Insgesamt müssten die notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung auch die soziale Gerechtigkeit sowie die wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen in den Blick nehmen. Jedenfalls dürfen die einzelnen Gesichtspunkte nicht gegeneinander in Stellung gebracht werden.

Die anwesenden Umweltminister/innen sowie die Vertreter der Umweltverbände stimmten dieser kommunalen Einschätzung weitgehend zu. Insbesondere die Umweltminister/innen sprachen sich einvernehmlich für eine CO2-Bepreisung aus, da nur so ein wirksames Instrument zur Steuerung eines klimafreundlicheren Verhaltens geschaffen werden könne.

Abwasserabgabengesetz

Der DStGB betonte zu diesem Punkt, dass die Abwasserabgabe in der Vergangenheit neben der Lenkungsfunktion zugunsten des Gewässerschutzes auch eine wichtige Finanzierungsfunktion geleistet habe. Heute sei aber der Reformbedarf der Abgabe, wie dies auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene aufgegriffen werde, unbestritten. Die kommunalen Spitzenverbände sprachen sich daher für eine Modernisierung der Abwasserabgabe, die nicht auf ein „Finanzierungsvehikel“ für die vierte Reinigungsstufe reduziert werden dürfe, aus.

Sie äußerten die Erwartung, dass die Verrechnungsmöglichkeiten von Investitionen in Abwasseranlagen mit der Abwasserabgabe flexibel beibehalten werden und die Einführung der Messlösung – als Option zur Bescheidlösung – geprüft wird. Auch sprachen sich die kommunalen Spitzenverbände für die Beibehaltung der Kleineinleiter-Abgabe aus, da diese dazu beitrage, auch Kleinkläranlagen in der Zukunft zu ertüchtigen.

Die vertretenen Umweltminister/Innen von Bund und Länder unterstützen das Ziel der kommunalen Spitzenverbände und hielten insbesondere die Diskussionen, wonach die Abwasserabgabe als Finanzierungsinstrument für die vierte Reinigungsstufe verwandt werden sollte, für falsch.

Geruchsemissionsrichtlinie

Der DStGB sprach sich in dem Gespräch mit der UMK mit dem Ziel einer Weiterentwicklung des Wohnungsbaus auch in ländlichen und dörflichen Regionen für einen praxisgerechteren Vollzug der Geruchsemissions-Richtlinie (GIRL) aus. Das BMU sagte zu, das Anliegen des DStGB zu prüfen. Auch aus BMU-Sicht gebe es ein Interesse daran, das Wohnen auch in Dorfgebieten in einem breiten Umfang auch dann zu ermöglichen, wenn es im Spannungsverhältnis zwischen landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben und dem Wohnen zu Geruchsbeeinträchtigungen komme.

Lärmschutz

Die kommunalen Spitzenverbände machten gegenüber der UMK deutlich, dass sie mit der Finanzierung einer wirksamen Lärmsanierung insbesondere an Straßen in kommunaler Trägerschaft überfordert sind. Deshalb baten sie die Länder, über den Bundesrat eine erneue Initiative für die Verabschiedung eines Lärmsanierungs-Finanzierungsgesetzes zu ergreifen. Im Übrigen sprach sich der DStGB ergänzend dafür aus, zur Schaffung bezahlbarer Wohnungen im Innenbereich auch einen erweiterten und passiven Lärmschutz, den es im Verkehrsbereich bereits gebe, zu ermöglichen. Der Vertreter des BMU (Staatssekretär Flasbarth) sagte insoweit eine wohlwollende Prüfung zu.

Az.: 23.0.15-001/001

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