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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 442/2005 vom 03.05.2005
Jahresgutachten der Mobilfunkbetreiber 2004
Die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesregierung "Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze" ist seit Dezember 2001 in Kraft. Sie setzt unter anderem auf die so genannte "Verbändevereinbarung" mit den kommunalen Spitzenverbänden ("Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze") vom Juli 2001 auf. Die Selbstverpflichtung sieht ein jährliches Monitoring vor, das durch ein von den Mobilfunkbetreibern vorzulegendes Gutachten umgesetzt wird.
Die Mobilfunknetzbetreiber haben der Bundesregierung am 31.03. 2005 ihren dritten Jahresbericht zur Umsetzung ihrer Selbstverpflichtung vorgelegt. Die Gutachter, das Deutsche Institut für Urbanistik, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. und das Beratungsunternehmen WIK GmbH, ziehen darin eine insgesamt positive Bilanz. Nach Feststellung der Gutachter funktionieren Kommunikation und Partizipation zwischen Betreibern und Kommunen auf Basis der Selbstverpflichtungserklärung im Wesentlichen gut. Im Detail und in Einzelfällen gebe es aber auch weiterhin Probleme. So seien die Verbraucher-Informationen zu den Strahlungswerten für Handys und die Information der Kommunen über den Sendebeginn noch verbesserungsbedürftig.
Das Gutachten kann herunter geladen werden unter: edoc.difu.de/orlis/DF9162.pdf
Az.: III/2 460-62