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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 14/1997 vom 05.01.1997
Jahresprogramm der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz
Am 1. Januar 1997 nimmt die Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz (AkNZ) in Ahrweiler ihre Tätigkeit auf.
Sie wird damit Nachfolgerin von drei bislang auf Bundesebene tätigen Ausbildungseinrichtungen, nämlich der Akademie für zivile Verteidigung, der Katastrophenschutzschule des Bundes und der Bundesschule des Bundesverbandes für den Selbstschutz.
Die Neuorganisation des Zivilschutzes, die der Bund im Zivilschutzneuordnungsgesetz (ZSNeuOG) dann festgeschrieben haben wird, beinhaltet auch eine Konzentration in der Ausbildung. Sie kommt durch die Schaffung der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz zum Ausdruck. Mit dieser Zusammenfassung wird für Sie ein überschaubares und überschneidungsfreies Aus- und Fortbildungsprogramm vorgehalten. Entsprechend den Intentionen des Gesetzes nimmt dabei im Rahmen des Aufgabenbereichs zivile Verteidigung/Zivilschutz der Vorsorgegedanke breiten Raum ein. Ferner sind, bedingt durch die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz, diverse Seminare aufgeführt, die sich an Gemeinden, aber auch an Behörden und Betriebe mit dem Ziel richten, notwendiges Wissen zur Vermittlung des Selbstschutzgedankens weiterzugeben. Daneben finden Sie, teils in deutlich überarbeiteter Form, weiterhin bewährte Seminare der bisherigen Einrichtungen.
Das Programm der AkNZ wendet sich an:
- Mitarbeiter von Bundes- und Landesbehörden, Kommunen sowie Hilfsorganisationen, andere öffentlich-rechtliche Aufgabenträger und nichtstaatliche Organisationen, die mit Fragen der zivilen Verteidigung befaßt sind
- Persönlichkeiten und Multiplikatoren aus dem öffentlichen Leben und den Medien
- Lehrkräfte der Organisationen sowie Landesfeuerwehrschulen und
- Führungskräfte des Katastrophenschutzes der Länder und Kommunen.
Das im Dezember erschienene Jahresprogramm 1997 kann bei der AkNZ, Postfach 15 20, 53460 Bad Neuenahr - Ahrweiler, Tel.: 02641/381-241, angefordert werden.
Az.: I/3-140-03