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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 516/2009 vom 15.09.2009
Jahrestagung der AGKW NRW in Bochum
Mit mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern fand am 03.09.2009 die Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Wirtschaftsförderer in Nordrhein-Westfalen (AGKW NRW) in Bochum statt. Unter dem Motto der Jahrestagung „Unternehmensservice — Einheitlicher Ansprechpartner und mehr“ stand ein Thema im Mittelpunkt, das zwar bereits seit Jahren auf der Agenda der Wirtschaftsförderer ist, aber mit dem durch die Dienstleistungsrichtlinie einzurichtenden Einheitlichen Ansprechpartner (EA) eine neue Qualität erhält. Das mit der Einrichtung der EA verfolgte Ziel, zur Vereinfachung der abzuwickelnden Verfahren für die Unternehmen beizutragen, haben die Wirtschaftsfördereinrichtungen bereits in der Vergangenheit mit dem One-Stop-Shop, dem Unternehmerservice oder anderen Initiativen verfolgt. Ausdrücklich hat sich daher die Tagung nicht auf die Fragen zum EA beschränkt, sondern auch weitere Initiativen der Wirtschaftsfördereinrichtungen zu einem besseren Unternehmensservice in den Fokus gestellt.
Nach Einführung durch den Vorstandsvorsitzenden der AGKW NRW, Herrn Landrat Hans Jürgen Petrauschke und einem Grundsatzreferat einer Vertreterin des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zu den aktuellen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie wurden einzelne Beispiele zum Unternehmensservice und zur Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners aus München und Dortmund vorgestellt. Ein Unternehmensvertreter machte deutlich, welche Anforderungen aus Sicht der „Kunden“ an die kommunalen Verwaltungen bestehen. Darüber hinaus wurde das Ral-Gütezeichen „mittelstandsfreundliche Verwaltung“ vorgestellt, das im Hinblick auf Qualität und Schnelligkeit der Verwaltungsleistungen ständig überprüft wird. In der abschließenden Diskussion wurde auf die zwischen Kommunen und Landesregierung kontroversen Punkte des EA-Gesetzes eingegangen. Insbesondere wurde angesprochen, dass mit dem Zwang zur interkommunalen Kooperation künftig Aufgaben der Wirtschaftsfördereinrichtungen auf den EA verlagert würden und zusätzliche bürokratisch Strukturen aufgebaut würden.
Az.: III/1 450-65