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StGB NRW-Mitteilung 831/1999 vom 05.12.1999
Jahresumstellung 2000
Eine bundesweit durchgeführte Umfrage der drei kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene hat gezeigt, daß die Städte und Gemeinden in diesem Jahr deutliche Anstrengungen zur Bewältigung des Jahr-2000-Problems unternommen haben. Dies hat die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände dazu veranlaßt, in ihrem Beitrag zum 3. Fortschrittsbericht der Bundesregierung die Einschätzung wiederzugeben, "... daß es bei der Bewältigung des Jahr-2000-Problems im Bereich der Kommunalverwaltungen zu keinen größeren gravierenden, das öffentliche Leben beeinträchtigenden Störungen aufgrund des Datumswechsels kommen wird. Dies schließt nicht aus, daß es punktuell zu Störungen kommen kann, deren Beseitigung aufgrund der getroffenen Vorsorgemaßnahmen jedoch kurzfristig möglich erscheint."
Dabei haben auch die vielfältigen Aktivitäten der kommunalen Spitzenverbände (Aufklärung und Sensibilisierung, Informationsvermittlung, Beratung) und anderer kommunalnaher Einrichtungen (Sparkassen, Kommunalversicherer, Kommunalverbände etc.) dazu beigetragen, das Problembewußtsein in den Kommunen zur Jahr-2000-Umstellung zu verstärken und Lösungen zu finden. Des weiteren waren auch die zahlreichen Informationskampagnen und Hilfsangebote nichtkommunaler Stellen wie z.B. des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung, des Versicherungs- und Kreditgewerbes, der Hard- und Softwarehersteller und nicht zuletzt der Medien hilfreich.
Ungeachtet dieser positiven Einschätzung empfiehlt die Geschäftsstelle, Notfallpläne zur Beseitigung von Störungen und Pannen aufzustellen, die sich trotz aller Vorsorgemaßnahmen ergeben könnten.
Az.: IV/2 038-00-0