Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 778/2004 vom 21.10.2004

Jahrgangsübergreifender Unterricht an Grundschulen und Hauptschulen

Bekanntlich hat der Landtag NRW die Einführung einer flexiblen Schuleingangsphase beschlossen, mit der die Landesregierung eine umfangreiche Umgestaltung der Grundschulearbeit beabsichtigt. Zu diesem Thema hat ein Abgeordneter eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder hat in der Antwort (LT-Drs. 13/5992) mitgeteilt, die neue Schuleingangsphase werde zum 1. August 2005 eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt würden die Schulkindergärten in die Arbeit der Grundschule integriert und in der Schuleingangsphase werden die Schülerinnen und Schüler in der Regel in jahrgangsübergreifenden Gruppen unterricht. Den Grundschulen sei es möglich, diese beiden Maßnahmen bereits im Schuljahr 2004/05 freiwillig mit Zustimmung der Schulkonferenz umzusetzen. Über die vorzeitige Integration der Schulkindergärten würden erst verlässliche Taten zum Stichtag 15. Oktober 2004 mit amtlichen Schuldaten erhoben. Für die Bildung jahrgangsübergreifender Klassen lägen folgende Daten gem. Berichten der Bezirksregierung vom 15. August 2004 vor.

<o:p> </O:P>Schulen mit jahrgangsübergreifender Klassenbildung (Anteil an allen Grundschulen in den Regierungsbezirken und in NRW in %)<o:p></O:P>
<o:p> </O:P>
Regierungsbezirk<o:p></O:P>Schuljahr 2004/2005<o:p></O:P>
<o:p> </O:P><o:p> </O:P>
Arnsberg<o:p></O:P>43 (5,7 %)<o:p></O:P>
Detmold<o:p></O:P>18 (4,1 %)<o:p></O:P>
Düsseldorf<o:p></O:P>71 (7,4 %)<o:p></O:P>
Köln<o:p></O:P>89 (11,1 %)<o:p></O:P>
Münster<o:p></O:P>25 (4,7 %)<o:p></O:P>
<o:p> </O:P><o:p> </O:P>
NRW gesamt<o:p></O:P>246 (71 %) <o:p></O:P>



Auf die Frage, in welcher Weise im Detail und in welchem Umfang über die Einführung der flexiblen Schuleingangsphase eine Evaluation erfolge, teilte das Schulministerium mit, daß die Schulen zur Selbstevaluation verpflichtet seien, so daß in diesem Zusammenhang auch die Schuleingangsphase evaluiert werde. Darüber hinaus beabsichtigt das Ministerium eine in der Fragestellung begrenzte Evaluation zu Aspekten, welche die neue Schuleingangsphase betreffen. Über Zeitpunkt, konkreten Umfang und Details der Evaluation sei derzeit noch nicht entschieden.

Az.: IV/2-211-13

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